Bei Online-Verkäufen gilt seit 1.1. das Plattformen-Steuertransparenzgesetz

  • Beim Frankfurt-UT habe ich festgestellt, dass nicht alle mitbekommen haben, dass seit 1.1.23 das Plattformen-Steuertransparenzgesetz gilt. Hier ist ein Artikel dazu:


    Steuertransparenz: Was nun beim privaten Online-Verkauf gilt
    Seit Jahresbeginn gelten neue Regeln für Verkäufe auf Online-Plattformen. Was Verbraucher wissen müssen.
    www.zdf.de


    Wenn also über eine Plattform (z.B. ebay) 30 Artikel ODER Zeug für 2.000 € im Jahr verkauft werden, geht eine Meldung raus. Die 2.000 € sind ja z.B. beim Verkauf von einer gebrauchten Fotoausrüstung durchaus möglich.


    Es ist noch völlig unklar, was die Finanzämter in den jeweiligen Bundesländern mit den vielen zu erwartenden Meldungen machen.

    Dennoch finde ich, das man die neue Regelung kennen sollte.

    Von mir eingestellte Bilder dürfen bearbeitet und bei dft gezeigt werden.

    • Offizieller Beitrag

    In vielen Foren wurde intensiv darüber diskutiert, unter welchen Umständen das Gesetz greift. Das ist überhaupt nicht einfach zu beantworten und ich werde einen Teufel tun, und hier irgendwelches juristisches Halbwissen zum besten geben. Jedenfalls wurde diskutiert, ob das Gesetz bei Vertragsanbahnung über Foren gelten könne und ob es zum Beispiel bei Ebay Kleinanzeigen greifen kann usw. Dreh und Angelpunkt der Diskussion war die Frage, ob eine Plattform auch die Zahlung abwickelt oder nicht.

    www.stefansenf.de
    Ich moderiere in grün, der Rest ist nur meine Meinung ;)
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  • Hier gibt es ein recht informatives Video dazu:

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    Besonders interessant ist der Part ab Minute 3:37 zum Thema Steuerpflicht.