Fotografieren von Schlössern und Gärten kann Geld kosten

    • Offizieller Beitrag
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    ...Wenn Fotos und Filme dieser Anlagen zu gewerblichen Zwecken angefertigt und vermarktet werden, bittet die Stiftung zur Kasse...


    Da fallen ja einige hier nicht darunter :D

  • Aua aua ....


    Ist ein Bild eines Gebäudes, was ja sowas von öffentlich ist, auch schon direkt mit dem Copyright des Besitzers zu versehen ? :ugly:
    Holla, dann Google Street View aber nun ein Thema in Deutschland, oder gilt das da nicht !?


    Man(n) weiß es nicht, meine Damen und Herren ! :mrgreen:

    Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer :) Nikon D90 / 18-105 VR + 70-300 VR / Metz 52 AF-1/ Panasonic TZ10
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    • Offizieller Beitrag
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    ...zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind.


    Soweit Ist das zwar schade, aber irgendwo auch verständlich, jedem Häuslebauer würde man das gleiche Recht zugestehen.


    Grund für Diskussionen dürfte das Urteil aber vor allem deshalb bieten:

    Zitat

    Auch sei die Stiftung nicht deshalb verpflichtet, kostenlose Aufnahmen zu erlauben, weil sie eine Stiftung des öffentlichen Rechts sei. Die Stiftung hat per Staatsvertrag die Aufgabe, die ihr übergebenen Kulturgüter zu bewahren, unter Berücksichtigung historischer, kunst- und gartenhistorischer und denkmalpflegerischer Belange zu pflegen, ihr Inventar zu ergänzen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dabei ist zwar geregelt, dass die Gärten und Parkanlagen als Erholungsgebiet ohne Eintrittsgeld zugänglich sind, die Kostenfreiheit gilt laut BGH aber nicht für Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken. Dafür dürfe die Stiftung Entgelte zu verlangen, so der BGH.


    :roll:

  • Beim genauen Lesen wird klar, dass es hier nicht um einen Angriff auf die Panoramafreiheit geht, sondern ums Hausrecht.
    Jeder kann von der Strasse aus Bilder von meinem Haus machen, aber wenn du in meinem Garten rumläufst kann ich sehr wohl die Regeln bestimmen, nach denen du Bilder von meiner Terasse machen darfst.
    Das Problem liegt hier eher darin, dass der Verwalter mit "öffentlichen Geldern", also UNSEREM GELD (wird ja immer wieder gerne Vergessen, wer die Zeche zahlt) seinen Pflichten nachkommt und der genauen Präzisierung des Begriffes "gewerblich".
    Je nach Laune und Gerichtsstand des Richters reicht da ein simples AdSense in einer Website schon aus, schliesslich fliesst Geld und für bürokratische Strukturen die dem Formaljuristischen huldigen (womit nicht nur deutsche Bürokraten gemeint sind) kommt es nicht auf das wieviel sondern das überhaupt an.

    Sony α7r III / SEL24105G & Canon EF via Metabones V und Altglas

    In der Natur gibt es weder Belohnungen noch Strafen.

    Es gibt Folgen.

  • Absolut nachvollziehbares Urteil! Man stelle sich mal vor, die Brauerei "Pimpadüdebl Hellbier" würde die Dresdner Semperoper ungefragt als Werbe-Motiv verwenden dürfen. Was der bekannte Mitbewerber mit den nervigen TV-Spots dazu sagen dürfte, ist ja wohl klar: er hat für teuer Geld eine Millionenschwere Kampagne mithilfe einer Werbeagentur aufgesetzt, und der Mitbewerber darf quasi kostenlos das Gleiche machen?! Der dadurch entstehende Schaden, ausgeweitet auf so gut wie jede Branche, dürfte enorm sein. :|

  • ...Ich sehe das Urteil als einen Angriff.


    Es handelt sich um Gebäude, welche vor 200/300Jahren von Steuergeldern erbaut wurden. Diese Anlagen gingen nach Abschaffung der Monarchie in den Besitzt des deutschen Volkes über. Es gehört jedem von uns, denn es ist ein Kulturgut.


    Die Stiftung dient nur der Verwaltung und dem Erhalt dieser Gebäude.


    Es war bisher so, dass auf Privatgrundstücken eine kommerzielle Verwertung der Bilder nur mit der Gestattung des Eigentümers erlaubt war. Hier handelt sich es um öffentliche Gebäude.


    Um mal den Vergleich zu bringen, dass ist ungefähr so, als würde man ein Bild auf der Wiese vor dem Reichstag machen, dieses verkaufen und dann dafür strafrechtlich verfolgt werden. Nichts anderes bedeutet dieses Urteil.


    Die einzige Person, welche irgendwelche Rechte hätte anmelden können, ist der Architekt der Anlage. Doch selbst diese Ansprüche sind seit Jahrhunderten verfallen.


    Dieses Urteil ist einfach nur ein Schlag ins Gesicht der Fotografen. Es zeigt die Willkür in diesem Land und die Auffassung von Selbstjustiz auf Seiten des Staates. Sieht ein Bürger seine Rechte verletzt - wen interessierts. Kann man als Statt selber mit etwas Geld verdienen - wo können wir unterschieben!? Es ist traurig... .

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Captain Canon"

    Absolut nachvollziehbares Urteil! Man stelle sich mal vor, die Brauerei "Pimpadüdebl Hellbier" würde die Dresdner Semperoper ungefragt als Werbe-Motiv verwenden dürfen.


    Prinzipiell dürfte man das aber doch, wenn ein Bild nicht gerade innerhalb des Grundstücks gemacht wird. Viele Werbespots arbeiten mit Bildern, die bspw. einen kurzen Blick auf das Wahrzeichens einer Stadt oder eines Landes bieten. Dafür braucht es doch keiner Genehmigung, oder?

  • Zitat von "ghooosty"

    ...Solange diese von einer öffentlichen Starsse aus gemacht sind, kannst du machen und lassen was du möchtest, solange du niemanden damit schädigst... .


    Ja, aber geht es in diesem Fall nicht um Bilder, die eben nicht von öffentlichem Grund, sondern von jenem der Stiftung gemacht worden sind?

  • Zitat

    Es ist öffentliches Land


    this is not america


    öffentliches Land bedeutet nicht generell unbeschränkten Zugang und vor allen nicht unbeschränkten Nutzen! für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof in Frankfurt ist auch mit öffentlichen Mitteln erbaut und wird mit öffentlichen Mitteln am laufen gehalten, versuch da mal mit deiner Argumentation auch nur am Pförtner vorbeizukommen.


    Ob und wieweit das legitim ist, das ist eine Andere, schon fast rechtsphilosophische Frage, aber das Urteil ist a. absolut nachvollziehbar mit den aktuellen Gesetzen und b. kein Angriff auf die Panoramafreiheit, da es Aufnahmen vom zugehörigen Grundstück aus betraf. Einer kleinen Berufsgruppe wegen eine Verwässerung des Hausrechtes kanns ja auch nicht sein (egal wie gerne ich fotografiere, ein bisschen Schielen über den Tellerrand darf man sich ja gönnen)


    Wer was anderes will, will eine andere Republik (vielleicht gar eine, in der Streiks auch politisch motiviert sein dürfen?) :mrgreen:

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    In der Natur gibt es weder Belohnungen noch Strafen.

    Es gibt Folgen.

  • Zitat von "mol"


    öffentliches Land bedeutet nicht generell unbeschränkten Zugang und vor allen nicht unbeschränkten Nutzen! für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof in Frankfurt ist auch mit öffentlichen Mitteln erbaut und wird mit öffentlichen Mitteln am laufen gehalten, versuch da mal mit deiner Argumentation auch nur am Pförtner vorbeizukommen.


    Naja, er will ja nicht rein. Er schreibt ja nur, dass die Gebäude vom Geld der Bürger gebaut wurden und er deshalb der Meinung ist, die (alle) Bürger sollten sie in Folge dessen auch unbeschränkt fotografieren dürfen...
    Das dumme ist nur: Mit dem gleichen Argument könnte man auch fordern, die Eintrittsgelder für solche Gebäude abzuschaffen. Und wer würde dann die Erhaltung bezahlen...?
    Übrigens ist es mit der U-Bahn in München genau dasselbe: Wenn sie Dich da mit einem Stativ erwischen, hast Du den Sicherheitsdienst auf der Pelle, und zwar ruckizucki. Die Fahrer sind offenbar angehalten, sowas direkt über Funk zu melden. Auch da die Frage: Mit wessen Geld wurde die U-Bahn gebaut? Dennoch gilt das Hausrecht. Der Hausherr (hier die Münchener Verkehrsbetriebe, dort die Schlösser- und Seenverwaltung) bestimmt wo es langgeht.


    Ich sehs lockerer. Sobald ich Geld mit den Fotos von solchen Gebäuden verdiene, zahlt der Kunde die Nebenkosten. Fotogebühren sind Nebenkosten - wo ist da das Problem?
    Auch wenn Du Deine Hochzeitspärchen im Schlosspark knipsen willst - frag sie ob es unbedingt das Schloss sein muss, wenn ja, dann kostets halt extra. Ist doch auch kein Wettbewerbsnachteil, trifft ja alle gleichermaßen.


    Und als privater Touri aus Buxtehude kann ich knipsen soviel ich will...

  • Zitat von "Belastungstester"

    Gilt die Panoramafreiheit auch, wenn ich von einer öffentlichen Straße aus auf einer Leiter stehend über eine Mauer fotografiere?


    Das dürfte strittig sein... siehe auch die Diskussion über den erhöhten Kamerastandort auf den Google-Fahrzeugen...

    EBV :daumenhoch:


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