Streetfotografie, Änderung StGB §201

  • Ich denke, er meint § 201a (2):

    Zitat

    Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.

  • Also ich lese da auch nicht unbedingt Dinge heraus, die die Streetfotografie in erster Linie betreffen. Hauptsächlich läuft das in die Richtung zum Schutz Minderjähriger und deren Darstellung in der Öffentlichkeit.


    Es ist beispielsweise nach wie vor erlaubt, von seinen eigenen kleinen nackten am Strand bundelnden Kindern Fotos zu machen und diese auch Oma und Opa zu zeigen. Diese Fotos aber weiter an Dritte zu geben, ist verboten. Und das finde ich auch gut so. Aber ... das war vorher auch schon verboten, nur die Strafen wurden jetzt verschärft.


    Im Bereich der Streetfotografie verstehe ich das so, dass ich beispielsweise nicht am Halensee in Berlin einfach eine Straßenszene fotografieren darf und Perspektive so wähle, dass die FKK-Leute von der Liegewiese dahinter zu sehen sind. Dies allerdings nur, wenn ich das Foto veröffentlichen (z.B. Flickr) oder verkaufen möchte. Für mich allein, kann ich das schon fotografieren und auch besitzen, ohne Straffällig zu werden.


    Ausschlaggebend ist immer, was nach der Aufnahme damit gemacht wird.

  • Zitat von "Klick"

    Vielleicht nicht ganz unwichtig.


    §201 bb)


    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/032/1803202.pdf


    Ist für mich völlig bedeutungslos, die Relevanz für ein Fotoforum erschließt sich mir nicht.


    Zitat von "Icebear"

    Ich denke, er meint § 201a (2):


    War das schon mal anders?

    lg, Achim

    (Von mir eingestellte Bilder dürfen grundsätzlich bearbeitet und bei DFT gezeigt werden.)

    • Offizieller Beitrag

    Der Unterschied liegt in der Formulierung mit der dritten Person. Das ist nämlich schon im Fotoalbum oder auf dem Küchentisch der Fall. Ein typischer Gummiparagraf also, der letztlich das Risiko, als Strassenfotograf (oder als Tourist) für das bloße Fotografieren belangt zu werden, nochmals erhöht.

    • Offizieller Beitrag

    http://info.arte.tv/de/gefahr-…heit#sthash.ivOGndWq.dpuf


    Anschauen! Unbedingt. Die 'Lex Edathy' schafft einen Straftatbestand, wo vorher 'nur' das Recht am eigenen Bild, also Privatrecht war. Das ist haarig. Das muss man eigentlich verhindern. Also nur die Teile, die Wirkungen auf die freie Straßenfotografie haben, natürlich!

  • Zitat von "le spationaute"

    http://info.arte.tv/de/gefahr-…heit#sthash.ivOGndWq.dpuf


    Anschauen! Unbedingt. Die 'Lex Edathy' schafft einen Straftatbestand, wo vorher 'nur' das Recht am eigenen Bild, also Privatrecht war. Das ist haarig. Das muss man eigentlich verhindern. Also nur die Teile, die Wirkungen auf die freie Straßenfotografie haben, natürlich!


    aber nur wenn: ... "eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden ..."


    ... damit hatte ich zivilrechtlich keine Probleme und strafrechtlich werde ich damit auch keine haben. Der Hintergrund ist "eine Verschärfung des Sexualstrafrechtes", das sollte man sich bei all den Debatten im Klaren sein - so what :kaffee: tangiert uns hier nicht, und wenn da jemand anderer Meinung ist, sollte er das bitte jetzt und hier genau erklären.


    hier ist das mMn verständlicher:
    http://www.medienrecht-urheber…chts-am-eigenen-bild.html

    lg, Achim

    (Von mir eingestellte Bilder dürfen grundsätzlich bearbeitet und bei DFT gezeigt werden.)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "aeirich"


    Das ist eine gute Quelle. Dort steht meinem Verständnis nach, der geplante Gesetzestext spreche davon, dass bereits strafbar (!!!) sei, wenn man ein Bild herstellt das „geeignet ist, das Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“. Das ist - wie gesagt - ein Gummiparagraph, zumal in der Begründung des Gesetzes sogar die Rede davon ist, dass schon 'bloßstellende' Aufnahmen dieses Kriterium erfüllen. Und das seien solche, die die abgebildete Person in peinlichen Situationen "oder in einem solchen Zustand zeigen, und bei denen angenommen werden kann, dass üblicherweise ein Interesse daran besteht, dass sie nicht hergestellt, übertragen oder Dritten zugänglich gemacht werden".


    Meiner Mutter war es peinlich, überhaupt auf einem Foto zu sein, deshalb habe ich heute fast kein Bild mehr von ihr. Streng genommen würden die wenigen verbliebenen Bilder künftig einen Straftatbestand darstellen. Und ich rede nicht von der Veröffentlichung. Ich rede von der Aufnahme. Und Du, aerich, behauptest das tangiere uns nicht?


    Ich weiss natürlich, worauf Du abhebst. Auf den völlig berechtigten, gerne beliebig scharf in Gesetze zu fassenden Schutz von Minderjährigen. Leider ist in diesem Teil des Gesetzestexts aber nicht ausdrücklich die Rede von Minderjährigen. Und auch nicht von unbekleideten Menschen. Er ist ganz allgemein gefasst. Ich habe kürzlich einen TV-Beitrag dazu gehört. Dort hat man das Beispiel eines Touristenfotos von der Reeperbahn herangezogen. Ich war noch nie auf der Reeperbahn also vergleiche ich mal mit dem fast beschauliche Rotlichtviertel in Stuttgart. Es liegt keine hundert Meter von meinem Büro entfernt. Ich laufe da gelegentlich durch, um zur U-Bahn zu gehen. Früher war ich 'andauernd' dort, weil es eine super Köftebude mittendrin gab. Erst kürzlich hat eine neue 'In-Kneipe dort eröffnet. Trotzdem: Wenn ich dort fotografiert würde, wäre das künftig strafbar. Ich finde es völlig ausreichend, wenn ich mich gegen die Veröffentlichung eines solchen Fotos privatrechtlich wehren kann.

  • Zitat von "le spationaute"


    Ich finde den Bericht gut, da er auf die möglichen Folgen Fotografen gerade im öffentlichen Raum hinweist.
    Im Gesetzgebungsverfahren ist es wichtig klarzumachen, welche Nebenwirkung ein Vorschrift haben könnte.


    Ich sehe auch einen möglichen Nutzen bezüglich ungewollt aufgenommener und veröffentlichter Bilder bei Facebook & Co.
    Eine solche Vorschrift könnte manchen doch abhalten, Bilder zu zeigen, die "geeignet sind, das Ansehen eines anderen herabzusetzen".

    Von mir eingestellte Bilder dürfen bearbeitet und bei dft gezeigt werden.

  • Zitat von "ghooosty"

    ...


    ...Das ist derzeit auch schon so, richtig. Ohne Erlaubnis des jeweiligen, ist ansich gar keine Streetfotografie möglich...


    Das ist derzeit nicht so. Es gibt das Recht am eigenen Bild. Dieses schützt den abgebildeten und dieser kann einem Fotografen
    oder Dritten verbieten, dieses Bild von ihm selbst zu zeigen oder dritten zugänglich zu machen.
    Neu wäre daß bereits das Fotografieren strafbewehrt würde. Wie soll das gehen?
    Das macht nur in dem Zusammenhang einen Sinn in dem es hier auch zweifelsfrei gemeint ist: beim Schutz von Minderjährigen,
    Kindern. Die sind nämlich nicht in der Lage sich direkt mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen.

    Bilder


    Wir müssen alles erwarten. Auch das Gute.

    (Jo Schück, Aspekte)

    Einmal editiert, zuletzt von Axel ()

  • Zitat von "le spationaute"

    ... Ich finde es völlig ausreichend, wenn ich mich gegen die Veröffentlichung eines solchen Fotos privatrechtlich wehren kann.


    Das sehe ich auch so.


    P.S.: Wenn ich im Rotlichtmilieu o.ä. fotografieren wollte, würde ich intuitiv so fotografieren, dass die Identität der Fotografierten nicht ersichtlich ist. Ich gehe davon aus, dass das die anderen Usern hier auch so machen würden. Das ist unabhängig von allem für mich auch eine Frage des "gesunden Menschenverstandes". Bilder, die in diesem Zusammenhang problematisch waren oder sind habe ich hier im Forum noch nie gesehen. So war das mit "nicht tangieren" gemeint...

    lg, Achim

    (Von mir eingestellte Bilder dürfen grundsätzlich bearbeitet und bei DFT gezeigt werden.)

    Einmal editiert, zuletzt von aeirich ()

  • Was ist mit einem Pressefotografen, der zu einem Unfall geschickt wird und wie wild losfotografiert?
    Mir kommen Fotos in Erinnerung, bei denen Unfallbeteiligte zu sehen waren, die im Schock unter sich gemacht hatten und mit nasser Hose dort standen. Wäre "das" dann zukünftig starfbar, weil die abgelichtete Person in seiner Würde angegriffen wird? Solche Fotos gibt es zu Hauf. Und sie sind nicht nur in Printmedien sondern auch im TV und Internet zu finden.
    War das schon vorher verboten und niemand hat sich darum gescherrt?

  • Zitat von "Bonobo"

    War das schon vorher verboten und niemand hat sich darum gescherrt?


    Strafrechtlich war das Erstellen solcher Bilder wohl nicht verboten: z.B. hier:
    http://foto.wikia.com/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
    § 201 a StGBB


    Bis 2004 war es erlaubt, Fotos beliebig zu erstellen, ohne sie zu veröffentlichen. Eine Einwilligung der dargestellten Person war nicht erforderlich.


    Am 30. Juli 2004 trat jedoch § 201 a („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer
    1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
    2. Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
    3. Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Die Frage ist, ob es nach der eventuellen "neuen" Regelung verboten wäre. Ich bin kein Jurist und möchte da auch nicht weiter rumspekulieren, aber ich möchte nochmals den Hintergrund des Gesetzentwurfes zu bedenken geben. Und es geht um: "eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden ...". Häufig ist es doch so, dass "Gummiparagraphen" in Gesetzen dann auf relativ unterer Gerichtsebene erst richtig "ausformuliert" werden und den Interpretationsspielraum des Gesetzgebers ausfüllen. Das wäre ggf. abzuwarten. Nochmals: es geht um den Begriff "erheblich zu schaden" oder "bloßstellen". Der völlig subjektive "Peinlichkeitsgrad" einer Person wie im Beispiel von Spationaute ist damit nMn nicht gemeint.

    lg, Achim

    (Von mir eingestellte Bilder dürfen grundsätzlich bearbeitet und bei DFT gezeigt werden.)

  • Zitat von "aeirich"

    Der völlig subjektive "Peinlichkeitsgrad" einer Person wie im Beispiel von Spationaute ist damit nMn nicht gemeint.


    Ein Blick in die Begründung zur Beschlussfassung könnte Klarheit verschaffen...

  • Tja, man wird abwarten müssen, wie die Rechtsprechung die Vorschrift auslegt, und wer überhaupt klagt. Man kann immer den schlimmsten Fall unterstellen, aber die Praxis pendelt sich meist irgendwo auf vertretbarem Niveau ein. Einen gewissen Einfluss auf Hard-core Streetfotografie kann das schon haben: auf Flickr gibt es z.B. Bilder von einer reichlich fetten Dame, die sich einen ebenso fetten Hamburger reinzieht. Nackt ist sie nicht, die Dame, aber die Bilder sind sehr wohl geeignet, sie in ihrer Würde zu verletzen.


    Ich bin ehrlich gesagt der Meinung, dass die Öffentlichkeit auf solche Fotos gut verzichten kann. Man muss Stefan Raab an profitgieriger Geschmacklosigkeit und Niedertracht ja nicht noch überbieten. Wenn es wirksame Möglichkeiten gibt, sich gegen solche Witzbolde und Paparazzi zu wehren, hätte ich nichts dagegen. Schöner wäre es freilich, wenn Fotografen (Profis wie Amateure) sich selbst gewisse Beschränkungen auferlegen würden. Dann bräuchte man dafür keine Paragrafen, bzw. dann kämen sie nur selten zur Anwendung.

    • Offizieller Beitrag

    Noch mal: der Unterschied liegt darin, dass man bisher zwar privat verklagt werden konnte, sich in Zukunft aber dem Staatsanwalt gegenüber wiederfindet, wenn einen jemand anzeigt. Riesen Unterschied. Völlig übertrieben.


    Fotografie im öffentlichen Raum muss eher freier statt unfreier werden.