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    • Offizieller Beitrag

    So ist das. Wir diskutieren hier nicht politisch. Die DSGVO stellt sich als Thema auf Sachebene für das Forum. Sie handhabt viele bislang alltägliche Datenverarbeitungsvorgänge anders und zielt darauf, persönliche Daten (darunter ausdrücklich auch IP-Adressen) nur noch bei berechtigten Interessen erheben und verarbeiten zu dürfen und dabei gleichzeitig bessere Informationsmöglichkeiten des Verbrauchers zu schaffen, einschließlich Auskunfts- und Widerspruchsrechten bis hin zu Löschansprüchen. Das gab es vorher nicht verpflichtend und flächendeckend. Auch für dieses Forum.

    • Offizieller Beitrag

    Womit? Ich versuche zu beschreiben was auf uns zukommt. Und zu erläutern, warum das auch für unser Forum eine (in meinen Augen gar nicht so dramatische) Auswirkung haben wird: nämlich das Ende der Möglichkeit, fremd gehostete Bilder hier einzubinden.

  • Bis jetzt schürt das alles nur Paranoia und ist oberflächlich formuliert.
    Wer glaubt daß IP-Adressen zur Privatsphäre gehören (können) outet sich schlicht als unwissender.
    Andersrum kann man den Begriff der Privatsphäre natürlich auch aushöhlen wenn man ihn auf Bereiche
    anwendet die gar nicht Privatsphäre sein können.


    Bis jetzt passiert nur eins - um bei den Fakten zu bleiben - das Internet verliert an Funktionalität.
    Der Rest ist Spekulation. Und unsere ohnehin überlastete judikative Instanz muss, mal wieder, die
    Felle retten.


    Eine jahrelange Diskussion um lückenhafte Entscheidungsgrundlagen beendet man nur
    oberflächlich indem man einfach mal was entscheidet.
    Ich halte die DSVGO in den hier relevanten Bereichen für unausgegorenen Mist.
    Sie regelt nicht, sie nutzt nicht und sie beschränkt diejenigen die sie eigentlich schützen soll.

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    Wir müssen alles erwarten. Auch das Gute.

    (Jo Schück, Aspekte)

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    • Offizieller Beitrag

    DSGVO: Welche Daten du nutzen darfst – und welche nicht (Teil 2) | ❤ t3n schreibt:



    Zitat von T3n

    Personenbezogene Daten sind Angaben jeglicher Art, die sich auf eine zumindest theoretisch identifizierbare Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Diese komplizierte Ausdrucksweise sagt so viel, wie dass die Person nicht identifiziert werden muss. Es reicht, dass die Person mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Daten identifiziert werden könnte.


    Und das ist auch nicht verkehrt. So packt man das Thema von der Wurzel an. Und eine neutrale Formulierung sorgt dafür, dass die Kreativität bei der Umgehung ein bisschen mehr gefordert ist und das Gesetz nicht schon nach 5-10 Jahren komplett von gestern ist...

  • Wobei es natürlich fraglich ist, ob man eine Person anhand der IP identifizieren kann. In vielen Fällen klappt es, aber häufig gehört die IP zu einem Router, hinter dem sehr unterschiedlich viele Personen sitzen können. Für eine klare Identifikation benötigt es in der Regel schon etwas mehr als nur die IP. Daher sind zum Beispiel die Werbenetzwerke, Facebook und co schon deutlich weiter als sich auf IP Adressen zu verlassen.
    Sie sind ein Indiz, mehr eigentlich nicht.

  • So packt man das Thema von der Wurzel an

    Da würde mich aber jetzt mal brennend ein praktisches Beispiel interessieren. Ich könnte andernfalls auf die Idee kommen
    das als eine typische hohle Phrase zu betrachten die, von Theoretikern für Theoretiker, den ersten Schritt in die reale
    Welt nicht besteht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, worauf Du hinaus willst und habe wenig Lust auf weitere Unverschämtheiten. Also werde ich mir die Mühe diesmal nicht machen, nein. Ich glaube nicht, dass das Bedürfnis nach Beispielen gross wäre, wenn Du im Verlauf der Diskussion in diesem Thread tatsächlich Interesse an einer anderen Meinung als Deiner eigen gehabt hättest. Einer Meinung, die ich Dir nicht nehmen will, die ich aber dennoch für falsch halte.

    • Offizieller Beitrag

    Da würde mich aber jetzt mal brennend ein praktisches Beispiel interessieren

    Die ganze Abmahnwelle der Musikindustrie wegen Urheberechtsverstößen bei Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken (wie z.B. BitTorrrent) gründet sich auf geloggte IP-Adressen. Es ist also ganz klar, dass aus der IP-Adresse auf die Identität geschlossen werden kann. Erst recht beim aktuellen IPv6, da durch den Wegfall der NAT im Router die individuelle IP eines Rechners direkt im Internet ist.

  • aber dann mit dem Hinweis auf die politische Ebene gleich wieder tot
    gemacht wird.

    Nö. Das Thema wird doch lebhaft diskutiert. Schau mal hin, du bist doch aktiv mitten drin. Nicht das Thema wird tot gemacht, sondern die politischen Hintergründe sind irrelevant. Das Thema wird höchstens tot diskutiert, indem man nicht mal bereit ist, mehrfach und deutlich definierte Fakten (hier und auch wo anders) als solche zu akzeptieren.


    Ehrlich gesagt, verstehe ich auch nicht, warum du nicht mal einen Schritt von deinem Standpunkt weg gehst, um zu sehen, wie es denn von der anderen Seite aussieht. Du kannst ja jeder Zeit wieder zurück ... :???:

  • @Franz ich meine nicht daß das für unser Thema hier respektive für meinen zitierten Satz eine Rolle spielt.


    Allgemein ist es nicht so einfach eine IP-Namenszuordnung zu erhalten wie Du es beschreibst. Offiziell braucht es
    ein Verfahren und einen Beschluss damit ein Provider solche Informationen gegenüber Behörden herausrückt.
    Ausserdem begrenzt hier noch das Gesetz zur Langzeitdatenspeicherung den Zeitraum.


    IPv4 vs. IPv6, http vs. https und andere viel diskutierte Themen sind doch eben die Hintergründe warum es
    nicht geht dass man sich darüber stellt und ein Gesetz macht das so tut als gäbs das alles nicht.


    Mich würde immernoch ein praktisches Beispiel interessieren wie man auf halbwegs handliche Art und Weise
    an den Namen des Besitzers einer IP-Adresse kommen, also den Personenbezug herstellen können soll?

  • Allgemein ist es nicht so einfach eine IP-Namenszuordnung zu erhalten wie Du es beschreibst. Offiziell braucht es
    ein Verfahren und einen Beschluss damit ein Provider solche Informationen gegenüber Behörden herausrückt.

    Es wird immer interessanter. Du kennst aber schon die sozialen Medien Facebook, Whatsapp, Instagram (alles in einer Hand) uvam, oder?
    Die brauchen in der Regel keinen Beschluß/Provider oder sonst noch etwas, um die IP einem Namen zuzuordnen. Das fliegt denen bei großer Mehrheit der Mitglieder schon bei der Registrierung ins Logbuch. Ganz freiwillig. Und der Rest, der sich nicht mit seinem echten Namen angemeldet hat, handelt sowieso gegen AGB, kann also jederzeit dazu angehalten werden, seine Identität nachzuweisen oder eben auf die Dienste zu verzichten.


    Mich würde immernoch ein praktisches Beispiel interessieren wie man auf halbwegs handliche Art und Weise
    an den Namen des Besitzers einer IP-Adresse kommen, also den Personenbezug herstellen können soll?

    Siehe oben.


    Nicht die politische Komponente die aber gerade hier eine wichtige Rolle spielt.

    Tut sie das? Warum und inwiefern?

  • Sorry @Equinox aber Du bist bei einem ganz anderen Thema.
    Wir haben Datenschutzgesetze. Wenn ein Unternehmen die ihm überlassenen Daten nicht gesetzeskonform handhabt
    dann ist es auch ohne die DSVGO im Unrecht.


    Es geht hier um die Aussage um die direkte Einstufung einer IP-Adresse als personenbezogene Daten und eine
    vermeintliche Konsequenz daraus Funktionalität abzuschalten.


    Tut sie das? Warum und inwiefern?

    Tja :pink: *



    *nachträgliche Erklärung da offensichtlich nicht verständlich formuliert: die politische Komponente wäre ein interessantes und komplexes Thema das ich hier gern diskutieren würde. Allerdings widerspräche das direkt Patricks Regeln.
    Deshalb keine Antwort.

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  • Sorry @Equinox aber Du bist bei einem ganz anderen Thema.

    Ja klar. Nicht nur ich. Alle anderen in diesem Thread sind bei einem ganz anderen Thema und du als einziger bist noch ontopic :ugly:

    Wir haben Datenschutzgesetze. Wenn ein Unternehmen die ihm überlassenen Daten nicht gesetzeskonform handhabt

    Und wer hat das verneint?
    @le spationaute hat es doch schon erklärt. Wo ist das Problem?

    Es geht hier um die Aussage um die direkte Einstufung einer IP-Adresse als personenbezogene Daten

    Och nö. Das wurde doch auch von Franz ausführlich zitiert und erklärt.



    Tja

    Achso. Warum nicht gleich so. Du hast mich überzeugt. Sehr starkes Argument, da habe ich nichts mehr entgegen zu setzen. :ugly::ugly:


    Aber allmählich wird's hier lagweilig.

    • Offizieller Beitrag

    Mich würde immernoch ein praktisches Beispiel interessieren wie man auf halbwegs handliche Art und Weise
    an den Namen des Besitzers einer IP-Adresse kommen, also den Personenbezug herstellen können soll?

    Wenn ich Deine IP habe, kann ich über gewisse Dienste zumindest den groben Umkreis ausmachen von wo aus Du online gegangen bist. Das ist schon Personenbezogen. Genauso wie ein Foto vom Brandenburger Tor, welches Du gemacht und mit Exifdaten Online gestellt hast. Dann weiß ich, Du warst am 04.04.2099 um 12.38 Uhr in Berlin.


    Ach ja, ich weiss gar nicht warum da so lange diskutiert wird, einfach mal schnell Google fragen.
    BGH: Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten


    EuGH: Datenschutz gilt auch für IP-Adressen




    Aber mir wird das hier zu blöd, es ging darum warum ich die Bilder deaktivieren sollte, bzw. muss und nicht um politische Themen, bzw. die Einordnung personenbezogener Daten und wer da wie was zu entscheiden hat.


    Siehe auch:
    DSGVO - Was bedeutet das für Fotografen?



    Drum ist hier jetzt auch zu.


    Meine Entscheidung hinsichtlich externen Bilder wird dann in naher Zukunft auch folgen, da habe ich bis 25.05. noch Zeit. Denn die Deaktivierung sind nur ein paar Mausklicks.