DSGVO - Was bedeutet das für Fotografen?

  • Wenn ich das hier so lese bin ich fast schon froh, dass ich nie eine eigene Webseite o.ä. auf die Beine gestellt habe... Ich drück allen mit eigenem Auftritt hier die Daumen, dass es keinen Stres gibt!

    Eigene Blogs/Webseiten sind auch vom der DSGVO betroffen, da ändert sich auch sicher einiges. Aber für solche Internet-Präsenzen gab es bereits in der Vergangenheit ja auch schon viele Dinge, die man beachten musste, eine Datenschutzerklärung war auch bereits in der Vergangenheit notwendig.


    Aber es ging im Eingangspost ja gar nicht darum, einen Blog oder eine Webseite zu betreiben, es geht lediglich darum, dass man ein digitales Foto von einem Menschen anfertigt.
    Und dies betrifft jeden Fotografen, auch die, die gar keine Internetpräsenz haben.


    Die malen maximal schwarz. Klar - als Anwälte wollen sie von der Rechtsunsicherheit,
    die unsere unfähige Regierung geschaffen hat profitieren.

    Ja, so einiges in dem Artikel, der sich an (Hobby-)fotografen und Kleinunternehmer richtet, empfinde ich auch als übertrieben (20 Mio Strafe) ...
    Man muss wohl leider wirklich abwarten, was sich in dem Gebiet in Zukunft noch so tut.

  • ... und einmal mehr weiß ich, warum ich grundsätzlich versucht bin, meine Motive möglichst ohne Menschen im Bild zu fotografieren. Dabei finde ich das ausgesprochen schade, denn es führt i.d.R. auch dazu, dass viele Bilder sehr "steril", "bereinigt" und somit leblos wirken, was sich gerade im Bereich Architektur- und Städtefotografie sehr deutlich auswirken kann.
    Aber wie ich bereits bei meinem zuletzt gezeigten Galeriebild schrieb: no people, no trouble. Irgendwie traurig, aber leider Realität ...


    Immer mehr Regelungen/Gesetze/Verordnungen/Vorschriften, und kein normaler Bürger steigt da noch durch (viele Fachleute übrigens auch nicht). Und wenn man dann aus reiner Unwissenheit/Naivität irgendetwas falsch macht, was bisher nicht falsch war und auch niemanden interessiert hat, dann heißt es nur: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Wer schützt eigentlich mich vor gierigen Mitbürgern, Anwälten, Abmahnern, die genau das zu ihrem (rein materiellem Vorteil) ausnutzen?



    Mit liebem Gruß
    Frank

    Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren. Kierkegaard

    • Offizieller Beitrag

    Da muss man Rechtsprechung abwarten. Aber das ist ja der Scheiß. Nun wird es wieder Jahre dauern, bis wir in solchen Fällen die ersten Präzedenzfälle haben. Und diese ersten Fotografierenden müssen in jeder Hinsicht auf eigene Kosten das nachholen, was die Bundesregierung versäumt hat.

  • Umso besser, dass ich auch nie Fotos von Menschen mache ohne sie vorher höflich darum zu bitten.

    Demnächst kommt sicher ein Firmware-Update für alle Kameras, bei denen Gesichter automatisch erkannt und unkenntlich gemacht werden.
    Die Freischaltung der Gesichter erfolgt erst nachdem eine elektronische Einverständniserklärung des Aufgenommenen mit der Bilddatei verknüpft wird. Die Einverständniserklärungen werden in einer weltweiten Datenbank von der NAS gehostet ... die haben ja die erforderlichen Daten bereits.


    :ugly:

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt mal ohne Quatsch: da die analoge Kamera ja wohl kein Problem darstellt, wäre die Abschaltbarkeit der Aufzeichnung von Metadaten künftig wohl ein Feature. Aber wahrscheinlich braucht da dann gleich wieder eine Protokollierung zur Beweisführung dass nichts protokolliert wurde. :ugly:

  • Demnächst kommt sicher ein Firmware-Update für alle Kameras, bei denen Gesichter automatisch erkannt und unkenntlich gemacht werden.

    Dieser Gedanke kam mir auch schon, wäre doch auch nur eine logische Konsequenz ... :mrgreen:



    Vielleicht lässt sich ja in diesem Zusammenhang aus diesen einstigen "Pleiten" ein zukünftiger Automatismus generieren, kommt Leute, sooo schlecht sehen die Bildbeispiele nun auch wieder nicht aus, oder? :mrgreen::duck:


    ==> Retusche-Fiasko





    Mit liebem Gruß
    Frank

    Der Augenblick ist jenes Zweideutige, darin Zeit und Ewigkeit einander berühren. Kierkegaard

  • Demnächst kommt sicher ein Firmware-Update für alle Kameras, bei denen Gesichter automatisch erkannt und unkenntlich gemacht werden.Die Freischaltung der Gesichter erfolgt erst nachdem eine elektronische Einverständniserklärung des Aufgenommenen mit der Bilddatei verknüpft wird. Die Einverständniserklärungen werden in einer weltweiten Datenbank von der NAS gehostet ... die haben ja die erforderlichen Daten bereits.


    :ugly:

    oder die bekommen Schwarze Balken ins Gesicht :mrgreen:


    Ich bin auch sehr gespannt, also ich würde mich zumindest als Fotograf der davon wirklich lebt, ab dem 25. unwohl fühlen, weil ich mich irgendwie ständig als einer sich in der Grauzone befindlicher "Verbrecher" sehen würde :duck:


    Und warum findet das denn keine Anwendung auf Videomaterial?! ich meine bei Konzerten wird doch auch vom Veranstalter oft sogar ohne zu fragen die Kamera übers Publikum geschwenkt und teilweise das Bild live an große Leinwände übertragen, außerdem zeichnet Video doch auch sowas wie Exifdaten auf?!

    • Offizieller Beitrag

    Prima Link. Das klingt doch mal ganz anders und ziemlich eindeutig:

    Zitat von DSGVO, ErwG. 18

    Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.

    Wenn ich das so lese, frage ich mich, ob bei den hier vorliegenden Quellen wirklich über die gleiche Verordnung diskutiert wird.

    • Offizieller Beitrag

    Warum? Der Absatz ist relativ bekannt. Es handelt sich um sogenannte Erwägungsgründe, die den Gerichten mitteilen, welche Überlegungen zur Gesetzgebung geführt haben. Das ist wichtig, hat aber leider nicht den gleichen Rang wie der Verordnung text selbst. Und dann ist das auch noch in sehr vorsichtigem Konjunktiv verfasst...


    Egal. Die DSGVO ist ein Verbraucherschutz'gesetz'. Deswegen greift es ins private und familiäre Handeln vom Wortlaut her zunächst nicht ein. Durchaus hinterfragt wird allerdings die Seite der Diensteanbieter. Für die stellen private Bilder mit ungefragten Personen im Bild nämlich trotzdem ein Problem dar. Und ich gehe davon davon aus, dass Sie versuchen werden, die Verantwortung dafür an die Nutzer zurück zu spielen..

    • Offizieller Beitrag

    Ja, mag sein. Keine Ahnung. In letzter Konsequenz werden wir das in 5-10 Jahren wissen, wenn es der erste Fall bis ans EuGH geschafft hat.


    Das Problem ist, dass man sich wohl schwerlich auf die Kunst-Privilegien des KUG und gleichzeitig auf das 'rein persönliche und familiäre' der DSGVO berufen kann. Mit der Straßenfotografie wird es also trotzdem nicht einfach.

  • Mit der Straßenfotografie wird es also trotzdem nicht einfach.

    Nein - und genau das scheint mir eine der gewollten Wirkungen der Verordnung zu sein: wenn Dich jemand auf offener Straße "abschießt", hast Du eine bessere Handhabe, Dich dagegen zur Wehr zu setzen.


    Ich finde auch, dass Street-Fotografie Spaß macht - aber warum sollten die Rechte der abgelichteten Personen weniger schützenswert sein als meine Vorliebe für dieses Hobby?


    Kritischer scheint mir die sog. "Event-Fotografie" zu sein: wenn da ein Zuschauer im Hintergrund grade in der Nase popelt, und das Bild - natürlich aus rein sportlichem oder kulturellen Interesse - gespeichert und veröffentlicht wird, könnte das zu konkreten Konflikten führen.

    • Offizieller Beitrag

    Bin ich bei Dir. Und gleichzeitig will ich auch nicht popelnd im Sportteil der Zeitung erscheinen.


    Wobei - nicht vergessen - die DSGVO ein Medienprivilleg eingebaut hat. Nur freie Pressefotografen haben damit ein Problem und das dürfte inzwischen die Mehrheit sein. Da sehe ich einen Widerspruch.


    Wenn das Gesetz am Ende dazu führt, dass die Medien flächendeckend wieder Bildjournalisten anstellen wäre das ja mal ein sehr netter Effekt. Da glaube ich dann aber doch noch nicht dran, da rechne ich eher damit, dass die freien Fotografen die A-Karte ziehen und in der Grauzone weiterarbeiten müssen (oder dass hier doch noch eine Klarstellung folgt, dass das KUG der DSGVO vorgehe) . Immerhin dürfte das Konzept des 'Leserreporters' vorläufig gestorben sein. Es fällt mir schwer, das als Verschlechterung zu betrachten...

  • @lespationaute,
    lass es dir doch einfach mal von einem Menschenrechtler wie z. B. Volker Reusing erklären, was DSGVO bewirkt, wen es wirklich trifft und warum es so was gibt.
    Mit Bildern hat das nur am Rande zu tun.



    Edit PatrickS3: Video entfernt.




    PS: Natürlich wird es hier auch wieder politisch, weil Gesetze nun mal von der Politik gemacht werden, man darf aber noch bis 25. Mai offiziell fragen, (lernt man auch in dem Video) warum das so ist und was dahinter steckt.

  • Puuuh! Also das ist ja wirklich mal politisch, ich habe gar keine Lust mir Beiträge von Geschichtsrevisionisten anzuschauen und mir von rechten die Welt erklären zu lassen und bitte daher Patrick diesen meinen Beitrag und auch den davor zu löschen...


    WENN der was relevantes zu sagen hat, dann fass' es doch kurz selber schriftlich zusammen


    Schöne Grüße
    Stefan


    Edit: Ich meine damit nicht V. Reusing sondern dieses Querdenken TV von Michael Vogt