Rechtslage in der Street Photography

    • Offizieller Beitrag

    Auch ohne PC (temporär) reicht es für diese Problemstellung:


    In der NikonPRO Winter 2018-19 wurde unter anderen hervorragenden Bildern auf Seite 41 eines von Tim Snell publiziert. Es zeigt zwei weibliche Passagiere sitzend in einem im Regen wartenden Bus. Es wurde nahe der Wasserburg Trakai in Litauen aufgenommen.


    Der Fotograf meinte dazu, er hätte Glück gehabt, ein Teleobjektiv dabei gehabt zu haben. So konnte diese Aufnahme unbemerkt entstehen.


    Das Bild ist zeitlos, für mich wunderschön und stimmungsvoll. Aber es Zeit zwei Gesichter in Großaufnahme. Die beiden Frauen würden sicher nicht im ihr Einverständnis gebeten.


    Für mich ein Bild vergangener Tage. Die Rechtslage erlaubt meines Wissens die Veröffentlichung solcher Aufnahmen gar nicht mehr. Zumindest nicht in der EU.


    Wie seht Ihr dieses Problem, mit dem Ihr doch sicher auch schon konfrontiert ward/seid?

  • Die Rechtslage ist um einiges mühsamer geworden, und vor Gericht und auf hoher See....


    Wenn das unter dem Kunstvorbehalt segelt, dann gibt "das höhere Interesse der Kunst"
    dazu durchaus einiges her, aber das hängt sehr vom Einzelfall ab und ob der zuständige
    Richter gut gefrühstückt hat oder nicht.


    Ausserhalb eines kunstorientierten Kontextes ist das auf jeden Fall verboten.

  • Für mich schon immer ein ganz ganz schwieriger Themenbereich in der Fotografie, mit dem ich mich nie richtig anfreunden konnte.


    Ich hab mich schon tausende Male gefragt, wer um Erlaubnis gebeten wurde in verschiedensten Bildbänden aus Beispielsweise Vietnam oder so, ich schätze mal niemand.


    Viele reden sich ja dann immer heraus, und nennen es "kunst" oder sie hätten doch nicht gezielt die Menschen abbilden wollen, sondern den Trubel in den Straßen oder eben das Alltagsgeschehen.


    In Zeiten wo heute sowieso jeder immer und überall Bilder macht, und man durch die neuen Spiegellosen/Kompaktkameras ja nicht einmal mehr ein "Klick" hört bist du dem ja heute hoffnungslos ausgeliefert, ich habe mehr und mehr das Gefühl das Persönlichkeitsrechte heute nur noch auf dem Papier existieren. Da will ich noch nicht einmal mit Drohnenflügen anfangen über Gärten usw. :roll:

  • Soweit ich das verstehe (kein Anspruch auf abschließende Verbindlichkeit ;) ) ...

    Die Rechtslage erlaubt meines Wissens die Veröffentlichung solcher Aufnahmen gar nicht mehr. Zumindest nicht in der EU.

    … war das noch nie erlaubt und hat sich auch nicht geändert. Geändert hat sich nach der neuen DSGVO (nach meinem Wissen/Verständnis) nur, dass solche Bilder nunmehr auch nicht mehr gemacht werden dürfen.


    Grundsätzlich gab es bzgl. der Veröffentlichung innerhalb der EU durchaus nationale Detailunterschiede (z.B. bzgl. Passanten, die mit auf dem Bild waren). In F. ist / war da die Rechtslage beispielsweise noch deutlich strenger als in D.


    um Erlaubnis gebeten wurde in verschiedensten Bildbänden aus Beispielsweise Vietnam oder so, ...

    Dazu sollte man dann die Rechtslage in Vietman kennen, die mglw. anders ist als hier.


    In den USA sind (nach meinem Wissen) solche Bilder nach wie vor nicht verboten: Wenn sich jemand in der Öffentlichkeit zeigt, muss er grundsätzlich damit rechnen, fotografiert zu werden und diese Bilder dürfen dann auch (mit klar erkennbaren Personen) veröffentlicht werden. Wenn sich die Person auf einem Privatgrundstück befindet, ist es nicht erlaubt.

    lg, Achim

    (Von mir eingestellte Bilder dürfen grundsätzlich bearbeitet und bei DFT gezeigt werden.)

    • Offizieller Beitrag

    So, jetzt stoße ich an die Grenzen meines Handys. Vielleicht habe ich morgen wieder einen PC...


    Kurz nur soviel:


    Es gab sehr wohl Zeiten, in denen solche Aufnahmen und deren Veröffentlichung erlaubt waren.


    Und es besteht (auch rechtlich) ein wesentlicher Unterschied, ob Personen Motiv oder „atmosphärisches“ Beiwerk des Bildinhalts sind (Beispiel das Innere eines Kaffeehauses oder zwei Schachspieler im Kaffeehaus). Dramatisch sind allerdings Bestimmungen, wie sie jetzt in Ungarn gelten.

  • ob Personen Motiv oder „atmosphärisches“ Beiwerk des Bildinhalts sind

    Der Unterschied ist klar und war auch bei mir vorausgesetzt, deshalb mein Begriff "Passanten" (="Beiwerk").


    Im von dir genannten Beispiel handelt es sich wohl eindeutig um zwei Personen als Haupt- "Motiv".


    Vielleicht in diesem Zusammenhang als "Erinnerung"
    Zeig/diskutiere Dein Street-Bild
    Die rechtlichen Fragen wurden zwar nicht explizit diskutiert, haben das Thema aber immer wieder mal tangiert. Für "gute Street-Bilder" ist es natürlich nicht erforderlich, die Personen erkennen zu müssen, oft sogar ganz im Gegenteil. Das ist aber dann noch mal eine etwas andere Frage...

    lg, Achim

    (Von mir eingestellte Bilder dürfen grundsätzlich bearbeitet und bei DFT gezeigt werden.)

    Einmal editiert, zuletzt von aeirich ()

  • Betroffen sind hier nach wie vor zwei Rechtsbereiche. Das Recht des Fotografierten und das Recht des Fotografen.
    Vor dem jeweiligen regional-rechtlichen Hintergrund sind, wie Achim schon schrieb, Unterschiede zu beachten.


    Sonst gibts nichts Neues.


    Um bei Ernsts Beispiel zu bleiben: haben die beiden fotografierten Frauen bisher irgendwelche Einwände
    geltend gemacht? Die Vermutung

    Die beiden Frauen würden sicher nicht im ihr Einverständnis gebeten.

    ist genau der Punkt, an dem solche Themen schnell endlos und unklärbar werden.


    Dabei ist das ausschliesslich Sache des Fotografen. Kein Gericht der Welt wird hier ein Pauschalurteil fällen, kein Gesetz
    solche Situationen abschliessend regeln. Ganz einfach weil nicht jeder Einzelfall berücksichtigt werden kann.


    Im Wesentlichen hat sich also nichts geändert. Im Detail dagegen kann es schonmal knifflig werden.
    Als u.a. leidenschaftlicher Strassenfotograf finde ich aber auch, daß genau das ein Stück der Spannung ausmacht.


    Ich lasse mich in meiner Fotografie nicht von Diskussionen und Meinungen über Rechtslagen beeinflussen.
    Sehr wohl achte ich aktuell mehr darauf, was ich im Internet veröffentliche. Denn dort gelten mittlerweile weitere
    Rechtsnormen und andere mögliche Konsequenzen die schlicht zu beachten sind.

  • Naja selbst wenn @ernst.w - das wäre dann seine Sache.


    Weder hilft es uns wenn er nach der Aufnahme mit den fotografierten Personen Kontakt
    aufgenommen hat noch können wir irgendeine rechtliche Folgerung für eigenes Vorgehen
    aus der Aufnahme ableiten.


    Im Rangefinderforum tauchen tagtäglich Portraits und Strassenportraits der vielfältigsten Art auf.
    Aus allen Regionen der Welt.
    Ich vermute mal daß wir uns hier einfach zu viele Gedanken machen.
    Wir haben eine doofe Situation durch die DSGVO. Aber da hilft nur Abwarten und Beobachten.

  • Ich vermute mal daß wir uns hier einfach zu viele Gedanken machen.

    Nein, finde ich nicht.
    Ich habe auch genug Aufnahmen mit deutilch erkennbaren Personen in Öffentlichkeit auf der Platte, die ich jedoch nicht veröffentliche, weil ich jeweils nicht gefragt habe - teils noch nicht mal konnte.
    Willst den ungefragt gezeigt werden?

    Von mir eingestellte Bilder dürfen bearbeitet und bei dft gezeigt werden.

  • Ich habe auch genug Aufnahmen mit deutilch erkennbaren Personen in Öffentlichkeit auf der Platte, die ich jedoch nicht veröffentliche, weil ich jeweils nicht gefragt habe - teils noch nicht mal konnte

    Jeder wie er will.

    Willst den ungefragt gezeigt werden?

    Für mich gehört das zum allgemeinen Lebensrisiko in der Öffentlichkeit :pink:
    Ich sage mal so - es gibt deutlich schlimmeres.
    Also für mich ;)

  • Das hört sich jetzt aber etwas abenteuerlich an ..
    VisualPursuit hat recht, der einzige "leicht schwammige" Sachverhalt betrifft den Kunstvorbehalt.


    Jeder wie er will.

    Das wäre dann ungefähr so, wie wenn man sagen würde, man könne mit 90 km/h durch die Ortschaft fahren, weil man das letzte Mal keine Anzeige bekommen hat...


    die ich jedoch nicht veröffentliche, weil ich jeweils nicht gefragt habe ..

    Darfst du auch nicht und Ist richtig so, solange die Personen kein "Beiwerk" sind.


    "Ich fahre im Ort schneller als 50km/h solange ich nicht erwischt werde" kann zwar jeder vortragen und von mir aus auch handhaben wie er will, aber mit der Rechtslage hat das halt nichts zu tun. Und wenn geklagt wird, hat der "Zuschnellfahrer" dann ggf. auch die Konsequenzen zu tragen ;) .. , denn wo ein Kläger ist, ist dann auch ein Richter.


    Bitte beachten: Die DSGVO habe ich bei meinen Anmerkungen hier ausdrücklich außenvorgelassen!

    lg, Achim

    (Von mir eingestellte Bilder dürfen grundsätzlich bearbeitet und bei DFT gezeigt werden.)

    Einmal editiert, zuletzt von aeirich ()

  • Das wäre dann ungefähr so, wie wenn man sagen würde, man könne mit 90 km/h durch die Ortschaft fahren, weil man das letzte Mal keine Anzeige bekommen hat...

    Eben nicht denn Dein Autovergleich hiesse in diesem Beispiel gar nicht erst einsteigen.

  • Geändert hat sich nach der neuen DSGVO (nach meinem Wissen/Verständnis) nur, dass solche Bilder nunmehr auch nicht mehr gemacht werden dürfen.

    Aus welchem Paragraphen/Absatz der DSGVO vom 23.05.2018 leitet sich dieser Schluss denn konkret ab? Lass uns doch mal über die Verordnung selbst reden, nicht über das, was irgend jemand davon gehört zu haben glaubt.


    Der Gesetzestext räumt betroffenen (in unserem Fall: fotografierten) Personen diverse Schutzrechte ein (Auskunft, Richtigkeit, Verarbeitung, Löschung etc.). Aber dass die Daten bzw. Bilder überhaupt nicht mehr erzeugt werden dürfen, wird in der DSGVO jedenfalls nirgendwo gesagt.

  • Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Mit einer Digitalkamera gefertigte Fotografien von Personen stellen personenbezogene Daten dar.


    siehe z.B. hier und viele andere
    DS-GVO-und-KUG.pdf


    wobei nach
    dsgvo-der-datenschutz-und-die-fotografie
    Zunächst können wir eine Entwarnung für diejenigen geben, die Aufnahmen zu rein privaten Zwecken tätigen. Diese unterfallen nicht dem Anwendungsbereich der DSGVO, vgl. Art. 2 Abs. 1 lit. c DSGVO. Das Selfie oder Erinnerungsfoto vor der nächsten Touristenattraktion und die Veröffentlichung auf dem privaten Account in den sozialen Netzwerken ist daher „sicher“. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Aufnahme im öffentlichen Raum zur Ausübung ausschließlich persönlicher und familiärer Tätigkeiten angefertigt werden darf.


    Problematisch sind dagegen solche Aufnahmen, die zu kommerziellen oder künstlerischen Zwecken gefertigt werden.

    lg, Achim

    (Von mir eingestellte Bilder dürfen grundsätzlich bearbeitet und bei DFT gezeigt werden.)

  • Die Rechtssprechung der nächsten Jahren wird zeigen wie dies alles gehandhabt wird. ich wäre da extrem vorsichtig.


    Ich würde mich nicht auf das Verlassen was da unter aeirichs Zitaten steht. Dies ist auch nur EINE Einschätzung und nicht mehr. Als Nichtjurist hat man sowieso keine Chance und selber unter diesen ist vieles noch unklar.

  • Dies ist auch nur EINE Einschätzung und nicht mehr.

    Genau deshalb empfehle ich bei Fragen, die wirklich interessieren, gelegentlich zum Äußersten zu gehen und den Gesetzestext selbst zu lesen. Ist anstrengend, fördert aber die sachliche Auseinandersetzung ungemein. Zumindest verhindert es, dass einer vom anderen abschreibt und auf diese Weise Interpretationen plötzlich zu allgemein geteilten Wahrheiten mutieren. Der Rat, auch mal selbst zu lesen, stammt übrigens von Juristen.

    Als Nichtjurist hat man sowieso keine Chance

    Als Nicht-Jurist kommt man da an Grenzen, das ist richtig; aber Hexenwerk sind diese Texte auch nicht. Man versteht Zusammenhänge doch deutlich besser und kann auch die verschiedenen Interpretationen etwas besser einstufen, wenn man den Text mal selbst im Wortlaut gelesen hat und vielleicht sogar die eine oder andere Urteilsbegründung insbesondere höherer Gerichte nachvollzieht. Ich ziehe - auch beruflich - diese Methode jedenfalls vor, statt mich nur auf die Auslegungen anderer zu verlassen.


    Geht natürlich nicht immer und überall, schon aus zeitlichen Gründen. Doch für manche Themen trotzdem lohnend.


    ich wäre da extrem vorsichtig.

    Vorsicht und aufmerksame Beobachtung sind immer gut, vor Gericht und auf hoher See ... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt hab ich das Fass aufgemacht und kann es nicht austrinken. Das mit meinem PC dauert wirklich. Also bin ich noch mindestens zwei bis drei Wochen ohne Rechner, ohne Daten. Auch mein aktuelles Buch war schon fast fertig... muss jetzt auch warten. Auch keine Bildentwicklung, Internet nur auf Handy etc. So ein Mist!


    Es ist entweder das Mainboard oder der Xeon-Prozessor. Leider kann ich nicht mehr prüfen, was von beiden.


    Ich lese mit, schreiben werde ich derzeit weniger können, Bilder zeigen gar nicht.

  • Man versteht Zusammenhänge doch deutlich besser und kann auch die verschiedenen Interpretationen etwas besser einstufen, wenn man den Text mal selbst im Wortlaut gelesen hat ..

    Sehe ich auch so.

    Ich würde mich nicht auf das Verlassen was da unter aeirichs Zitaten steht.

    Das würde ich auch niemanden anraten. Gezeigt werden sollte lediglich die Breite der hierzu bestehenden Diskussionen.


    Als Nichtjurist hat man sowieso keine Chance

    Natürlich richtig. Bedenklich halte ich in dem Zusammenhang, dass auch unter Juristen keine Klarheit besteht.


    Deshalb halte ich es für mich so, dass ich zumindest ohne Einverständnis "gezielt" niemanden erkennbar ablichte, geschweige denn solche Bilder veröffentliche. MMn gebührt dass auch schon allein der gesunde Menschenverstand und Anstand gegenüber den Mitmenschen. Fotografisch halte ich es gerade in dieser Fragestellung sowieso nicht für förderlich, Personen auf Fotos erkennen zu können.

    lg, Achim

    (Von mir eingestellte Bilder dürfen grundsätzlich bearbeitet und bei DFT gezeigt werden.)

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich mich - hinsichtlich Respekt anderen gegenüber - bislang mit der (persönlich angewendeten) Regel, niemanden peinlich, herabwürdigend etc. darzustellen, auch ganz gut zurechtgefunden. ;) Ich dachte bis vor kurzem noch nicht, dass Personen GAR nicht gesehen werden wollen. Zug der Zeit...