Rechtslage in der Street Photography

  • Verstehe ich nicht.


    Die Frage der Rechtslage der fotografierten Person bei der Entstehung des Bildes spielt also hier im Thema "Rechtslage in der Street Photography" irgendwie keine Rolle?

    Die Rechtslage ist doch eindeutig - siehe weiter oben.


    Was wollen wir hier noch weiter spekulieren ob ein Fotograf möglicherweise mit seiner Veröffentlichung eines Bildes
    gegen Rechte dritter verstossen hat oder nicht? Das kann nur der Fotograf beurteilen.

  • Was wollen wir hier noch weiter spekulieren ob ein Fotograf möglicherweise mit seiner Veröffentlichung eines Bildes
    gegen Rechte dritter verstossen hat oder nicht?


    Das betrifft ja übrigens auch schon das Entstehen des Bildes.
    Und ich dachte immer, das wäre wesentlicher Bestandteil des Themas.
    Danke! Sehr interessant!

    lg, Achim

    (Von mir eingestellte Bilder dürfen grundsätzlich bearbeitet und bei DFT gezeigt werden.)

    • Offizieller Beitrag

    Das betrifft ja übrigens auch schon das Entstehen des Bildes.
    Und ich dachte immer, das wäre wesentlicher Bestandteil des Themas.
    Danke! Sehr interessant!


    Wenn ich mir das Eröffnungsposting noch mal in ganzer Länge zu gemüte führe, ja, dann ist das wohl so. Genau darum geht es hier. Die Streetfotografie, das Recht am eigenen Bild (heute u.a. in der DSGVO verankert) und den Umgang mit diesem Dilemma. Zum Nachlesen:


    • Offizieller Beitrag


    Die Rechtslage ist doch eindeutig - siehe weiter oben.


    Schön wär's. Von Eindeutigkeit sind wir noch Jahre entfernt. Die tritt erst ein, wenn die diffuse Gesetzeslage mit ein paar OLG- BGH- oder EuGH-Urteilen ausgelegt worden ist. Weder ist das Privilleg des privaten Fotografierens sauber abgegrenzt (in Zeiten, in denen Menschen mit dem Bespielen der sogenannten 'sozialen Medien' ihren Lebensunterhalt bestreiten, Blogger auch Influencer sind, oder Seminaranbieter, oder in denen sie ohne Verlag dazwischen ihre Drucke und Bücher verkaufen), noch herrscht Klarheit ob das Kunsturhebergesetz - wie von der Bundesregierung vorgesehen - überhaupt als nationale Auslegungsgesetzgebung zur DSGVO noch Gültigkeit behält. Ich hab darüber so viel gelesen (bevorzugt aus journalistischen Quellen und aus Fachartikeln von Juristen) dass ich mittlerweile vor allem dahingehend sicher bin, dass man sich dazu in nichts wirklich sicher sicher sein kann.

  • Die Rechtslagen zum Recht am eigenen Bild als Person und zum eigenen Bild als Fotograf sind eindeutig.
    Darauf bezog sich meine Bemerkung.


    Weder das Eine noch das Andere wird in der DSGVO geregelt. Das Recht am eigenen Bild ist ein Unterfall des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

    • Offizieller Beitrag

    Das war bei Erlass der Dsgvo nicht klar. Mittlerweile gibt es deswegen immerhin schon ein OLG - Urteil, das von der Fortgeltung des KuG ausgeht:


    FAQ zum Recht am eigenen Bild nach KUG / DSGVO


    olg-koeln-gibt-entwarnung-fuer-fotografen-kug-gilt-auch-nach-der-dsgvo-weiter

  • zu:
    FAQ zum Recht am eigenen Bild nach KUG / DSGVO


    Ich hatte in den letzten Tagen zur DSGVO mehrere Blogeinträge und Foren gelesen. Den Link oben von @la spationaute halte ich für sehr informativ und dies trifft das, was ich hierzu soweit gelesen habe.


    Einzig bei dem Anwendungsbereich der DSGVO fehlt oben im Link nach meiner Auffassung der Hinweis, dass die rein private Street Photogrophy, also eine Fotografie die nicht darauf ausgerichtet ist veröffenttlicht zu werden auch nicht zum Anwendungsbereich der DSGVO gehört. Das ergibt sich IMHO auch aus den Erwägungsgründen der DSGVO. Falls hier jemand noch genaueres beitragen könnte, würde ich mich über ein Link etc. oder Argumentation freuen.


    "Erwägungsgrund 18 Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich"

  • Inzwischen habe ich meine Fragen oben mir selbst beantworten können. Für wen es interessant ist poste ich es hier, das Stichwort heisst "Haushaltspriviileg" und bedeutet wie ich es vertehe, dass Fotos von Privatleuten die ausschliesslich der Erinnerung dienen nihct der DSGVO unterliegen:


    "Reinen Hobbyfotografen bleibt es jedoch erspart, sich mit der 99 Punkte langen Verordnung und ihren 173 Erläuterungen („Erwägungsgründe“ genannt) auseinanderzusetzen. Die DSGVO gilt nicht für „persönliche oder familiäre Tätigkeiten“. Dieses sogenannte „Haushaltsprivileg“ gab es schon im bisherigen Recht. Private Erinnerungsfotos unterliegen daher nicht dem strengen Datenschutzrecht. Die Grenze dürfte aber schon dann überschritten sein, wenn ein Amateurfotograf seine Personenfotos frei ins Netz stellt oder (wenngleich auch nur geringe) wirtschaftliche Vorteile aus den Bildern zieht."
    DSGVO für Fotografen: eine erste fotorechtliche Einordnung | fotomagazin.de



    (ich hatte diese Seite letztes Jahre bereits einmal gelesen, aber auf die Schnelle nicht mehr wiedergefunden)

    • Offizieller Beitrag

    Ob das hilft?


    Der Artikel vom fm ist ziemlich gut strukturiert und spricht wichtige Probleme an. Zunächst die Tatsache, dass das KuG als Auslegung der DSGVO gelten soll, eigentlich aber etwas ganz anderes Regelt (nicht die Erfassung sondern die Verwertung). Und dann vor allem die Einsicht, dass die Rechtslage unklar ist und dass es im Zweifel sehr auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Ein Zustand, den man als Fotografierender eigentlich nur als unbefriedigend empfinden kann.

  • So, heute bin ich dazu gekommen, mir die Kommentare am Anfang des Threads durchzulesen. Es geht ja bei diesem Thema nicht nur um die rechtliche Bewertung, sondern vor allem wie jeder Einzelne mit dem Thema umgeht und da hilft mir bei der Meinungsbildung gelegentlich auch die Abgrenzung zu den Meinungen anderer Menschen, bzw. wie Andere ihre Meinung begründen.


    Sehr interessant fandi ich, was @Subjektiv eingangs im Thread hierzu schrieb:
    "Persönlich fotografiere ich rund um die Welt weiterhin auch Menschen in ihrer Umgebung. Allerdings:
    - ich "schieße" grundsätzlich keine Menschen mit der Kamera ab. Weder aus unmittelbarer Nähe noch mit dem Teleobjektiv. Auch nicht, wenn es erlaubt wäre oder unentdeckt bliebe."


    Allerdings empfinde ich die Exotic-Fotografie, die hier im Thread von einigen Reisefotografen hochgehalten werden als Ausdruck einer überholten Kolonismus-Haltung. Nur weil ich als "Fotograf" nicht befürchten muss von Fotografierten aus dem Ausland belangt zu werden ist dies noch keine Rechtfertigung "Urlaubsfotos" im Internet zu veröffentlichen. Ich meine hier wird von einigen Kommentatoren mit zweierlei Maß gemessen. Dieselben Personen die sich daran erfreuen, dass Street Photography in Deutschland verboten ist (weil sie den Datenschutz als wichtig erachten und weil sie nicht in der Strasse von Fremden fotografiert werden wollen), haben kein Problem damit Fotos mit abgebildeten Personen aus Afrika oder Asien aus ihrer letzten Reise im Internet zu veröffentlichen, bzw. erfreuen sich an Arte Doku Sendungen u.ä. Beiträgen, in denen Menschen nicht immer in würdiger Position gezeigt werden.


    Für mich war die Diskussion in diesem Thread sehr hilfreich und ich habe beschlossen meine bisher im Ausland gemachten Fotos im Internet zu löschen.


    Danke an Alle!


    (Edit: oben noch etwas in den Klammern ergänzt, ich wollte auch noch zum Ausdruck bringen, dass ich das ganze Thema um die DSGVO sehr enttäuschend empfinde. Aber noch mehr hat mich die Einstellung vieler Menschen in Deutschland zu diesem Thema verwundert. Für mich unbegreiflich, wie Leute die Umsetzung der DSGVO in Deutschland für gut erachten können und gleichzeitig Fotografien aus anderen Zeiten/Ländern mit abgebildeten Menschen in Austellungen/Museen oder im Fernsehen konsumieren können. Wofür schämen wir uns eigentliche, wenn wir auf die Strasse gehen?)

    • Offizieller Beitrag

    Die eigene, ehrenwerte Schlussfolgerung wäre auch ohne eine gleichzeitige, im meinen Augen etwas übergriffige Wertung der Vorgehensweise anderer Nutzer ausgekommen. Es ist schön, dass Du als neuer Nutzer hier mit Verve einsteigt. Und gleichzeitig wirst Du bald merken, dass wir in dem meisten Fällen einen respektvollen Umgang miteinander schaffen!

  • Ob das hilft?


    Der Artikel vom fm ist ziemlich gut strukturiert und spricht wichtige Probleme an. Zunächst die Tatsache, dass das KuG als Auslegung der DSGVO gelten soll, eigentlich aber etwas ganz anderes Regelt (nicht die Erfassung sondern die Verwertung). Und dann vor allem die Einsicht, dass die Rechtslage unklar ist und dass es im Zweifel sehr auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Ein Zustand, den man als Fotografierender eigentlich nur als unbefriedigend empfinden kann.

    Ja es hilft.


    Wenn Du Deinen folgenden Absatz nochmal dahingehend durchliest, welche Erkenntnisse sich aus dem Artikel ergeben hilft
    mir das Leseende an einem früheren Punkt mich mit wichtigerem zu beschäftigen als der subjektiven Interpretation (es wäre
    die zigste) eines vermeintlichen Experten auf einer kommerziellen Webseite.


    Im Jahre 30(!) des Internet halte ich es für absolut wichtig die eigene Medienkompetenz zu schärfen.
    Dazu gehört für mich zunehmend solche belanglosen Kommentare, Erkenntnisse sind ja keine drin, von Vornherein
    auszusortieren.


    Ich hab darüber so viel gelesen (bevorzugt aus journalistischen Quellen und aus Fachartikeln von Juristen) dass ich mittlerweile vor allem dahingehend sicher bin, dass man sich dazu in nichts wirklich sicher sicher sein kann.

    d´accord

  • @la spationaute
    Vor ein paar Tagen hatte mich das Thema sehr beschäfttigt und es ging für mich auch um die Frage, wie ich persönlich weiterhin mit diesem Thema umgehen werden (fliege demnächst nach Tibet). Ich verdiene mit Fotos kein Geld, aber ich betreibe das Hobby sehr ernsthaft.


    Ich kann nicht verstehen, wie Fotografen mit zweierlei Maß messen. Kann schon sein, dass ich da sehr emotional bin. Sollte ich hier jemand zu Nahe gekommen sein, bitte ich mein Temperament zu entschuldigen. Es war von mir nicht böse gemeint. In unseren unterschiedlichen Meinungen spiegelt sich auch ein unterschiedliches Weltbild wieder. Das brauchen wir hier nicht diskutieren, aber vielleicht können wir einander gegenseitig respektieren.



    Weiterhin viel Spaß hier! Das ist von mir ernsthaft gemeint, und ich finde das ist ein toller Blog (keine Ironie).

  • Meine Erfahrung in anderen Ländern ist, daß so mancher verständnislose Blick auf unsere vermeintliche
    westlich Fortschrittswelt nicht nur anerkennender Natur ist.


    Vor diesem Hintergrund bin ich auch sehr vorsichtig mit meinen Bewertungen sozialer Umstände in anderen
    Kulturkreisen. Das kann auch mal fix nach hinten losgehen und sich als dumpfe Fortsetzung "kolonialer Sichtweise"
    entpuppen ;)


    @youknowmysecret: ich habe Dein Posting in diesem Sinn eher als unscharf/unüberlegt formuliert interpretiert.
    Gerade wenn Du nach Tibet fährst wirst Du feststellen was es unter Menschen für reale Werte jenseits unserer
    Erfahrungswelt geben kann. Neben durchaus existenziellen Problemen dort.

  • @Axel
    Mir ging es um die Frage, ob ich die Fotos aus Tibet auf meinem Blog veröffentlichen werde können und ich habe für mich entschlossen dies nicht zu tun.


    Unüberlegt/unscharf ist immer relativ. Du oder ich werden immer jemanden finden der mit unserer Meinung übereinstimmt oder auch nicht. Unsere Meinung wird auch nicht dieselbe bleiben.

    • Offizieller Beitrag

    @youknowmysecret:


    Ich messe nicht mit verschiedenen Maß, aber ich sehe verschiedene Zugänge zur Fotografie/Abbildung. Und nach denen richte ich mich hauptsächlich.


    Ich vermeide, Menschen in kompromittierenden Situationen erkennbar abzubilden. Aber jetzt aus falsch herbeizitiertem Kolonialismus Zustände nicht mehr zu artikulieren, aufzuzeigen, fiele mir nicht ein. Da werden notfalls Gesichter erfunden und gezeichnet. Auf den Artikel verzichte ich selten.


    Aber meist geht es um durchaus freundlich Erlebtes, auch um Städte, Landschaften. Wenn eine Person erkennbar macht, nicht abgebildet zu werden, respektiere ich das. Aber auch kn fernen Ländern achte ich, soweit mir möglich, die gesetzlichen Vorschriften. Wenn ich mal von Ungarn absehe, sind die eben meist etwas offener. Die Menschen dort fast immer auch.


    Bisher habe ich nur in Österreich Menschen erlebt, die auf Fotografen zustürmen, um ihnen (meist eingebildete, selbst erfundene) Rechte aufs Auge zu drücken.

  • @ernst w.


    Mit "kolonialistischen Weltbild" hatte ich niemanden in diesem Blog treffen wollen. Vielliecht hatte ich in meinen Kommentar oben mich ungenau ausgedrückt. Das war nicht an Personen in diesem Blog gerichtet. Sorry, falls ich hier einen falschen Eindruck erwäckt habe.


    Ich hatte, bevor ich mich in diesem Blog registrierte, mit Bekannten über dieses Thema im realen Leben und nicht im Internet (zivilisiert) diskutiert. Menschen, die ich sehr schätze, und deren Meinung oft fundiert ist. Teil der unterschiedlichen Auffassung resultiert nach meiner Auffassung zT aus der Bewertung, ob jemand den Staat als Garant für Freiheit betrachtet oder ob wir diese Freiheit den Fotografen zubilligen möchten, nämlich selbst entscheiden zu können, was ok ist oder nicht. Das mit Bildern Unfug betrieben werden kann, ist keine Frage, aber die DSGVO schüttet für mich das Kind mit dem Bade aus.


    Für mich ist der casus-knaksus dann auch noch, dass ich in der Bewertung, ob ich ein Foto veröffentliche nicht unterscheiden werde, ob ich das Foto in Deutschland oder in Afrika, Asien aufgenommen habe. Dieselbe Menschen, die mir fundiert begründeten, warum die DSGVO Ausdruck einer freiheitlichen Grundordnung ist, sehen keinen Widerspruch in ihrem Handeln im Ausland z.B. in Afrika Kinder zu fotografieren. Etwas, was ich nicht tun würde und bisher auch nicht getan habe. Ich finde selbst schon die Dürre und Hunger Werbung der Diakonie als ein Un-Ding. Aber ich akzeptieren, dass es hierzu unterschiedliche Meinungen geben kann.


    (Edit w/typo sowei ein paar Ergänzungen)