Veröffentlichungsverbot von Fotos im öffentlichen Raum (Hamburg)

  • Steht da nicht, dass er das nur für die sozialen Medien einschränkt? Was wäre mit Flickr?


    Grundsätzlich finde ich es problematisch, wenn jemand etwas in der Öffentlichkeit präsentiert und dann solche Regelungen trifft. Er will doch auffallen. Sonst könnte er sich zu Hause ne´ blaue Lampe anmachen und gut ist.


    So´n Quatsch!

  • Hi
    In Hamburg gibt es wohl eine Lichtinstallation die man jetzt ähnlich wie den "Eiffelturm bei Nacht" nicht mehr fotografieren und veröffentlichen darf... Meine Meinung: Soll er seine Kunst halt in einem Atelier ausstellen!


    Instagram-Ärger um „Blue Port“: Hobby-Fotografen werden zur Kasse gebeten | MOPO.de


    Schöne Grüße
    Stefan

    Ich denke, dass die Forderungen mit der Panoramafreiheit kollidieren. Das müsste ein Gericht klären, aber wenn ich ein Gebäude oder was auch immer, von öffentlichem Grund aus Augenhöhe ablichte, funktioniert die Nummer nicht. Dieses Kunstwerk ist nichts anderes wie ein Gebäude, dessen Design dem Urheberrecht des Architekten unterliegt. Wenn er es nicht fotografiert und hochgeladen haben möchte, wird er es wohl mit einer Mauer umzäunen müssen.


    Der "Künstler" sollte in Gänze boykottiert werden, so wie die beschuldigte es schon gesagt hat, so dass die Hafengesellschaft die Zusammenarbeit mit ihm aufkündigt. Vielleicht kommt noch jemand auf den Gedanken ihn zu verklagen, weil seine Lichtinstallation die freie Sicht auf den Hafen blockiert. Hätte ja auch mal was.

  • Also da ist einer der meint daß er mal etwas rechtlich sehr zweifelhaftes fordern könnte.
    Mehr lese ich da bis jetzt nicht raus.


    Immerhin - jetzt sind die blauen Beleuchtungen an Hamburger Kränen sogar hier schon Thema :ugly:

  • Naja, ganz so einfach ist das sicherlich nicht, da müsste man wohl mal wieder wie damals bei Christo und dem Reichstag (das ist schon 25 Jahre her... Wie die Zeit vergeht) den BGH bemühen. Damals waren Postkarten verboten aber Bilder für den "Privatgebrauch" und die Berichterstattung erlaubt.
    Und für mich ist "Social Media" ja auch ein echt schwammiger Begriff - für mich gehört das hier halt auch zu Social Media, aber für viele andere gehört da halt nur Instagram, Facebook, Twitter und meinetwegen Google dazu. Wo ist die Trennlinie, was ist mit völlig "unsozialen" Seiten wie die eigene Webseite.


    Demnächst kommen dann die Feuerwerker und möchten keine Verbreitung von Feuerwerksbildern.


    Ist halt immer schwierig und wir werden es hier nicht lösen können.


    Schöne Grüße
    Stefan

  • Na, das war dann ja mal eine schnelle und sinnvolle Reaktion :daumenhoch:


    Schöne Grüße
    Stefan

    Nur Jahre zu spät. Diese Aktion gibt es nun schon seit vielen Jahren. Seit mir das bekannt ist, hab ich diese Veranstaltung auch boykottiert.
    Aber dieses Jahr ist es das erste mal dass die Öffentlichkeit nun endlich mal Wind gemacht hat.
    Bekannt war schon länger dass man die Bilder nur gegen Lizenzgebühr im privatem Social Media veröffentlichen durfte.
    Gut dass dieser Wind endlich angekommen ist und man nun dagegensteuert.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass die Forderungen mit der Panoramafreiheit kollidieren. Das müsste ein Gericht klären, aber wenn ich ein Gebäude oder was auch immer, von öffentlichem Grund aus Augenhöhe ablichte, funktioniert die Nummer nicht. Dieses Kunstwerk ist nichts anderes wie ein Gebäude, dessen Design dem Urheberrecht des Architekten unterliegt. Wenn er es nicht fotografiert und hochgeladen haben möchte, wird er es wohl mit einer Mauer umzäunen müssen.


    Das ist in dieser Eindeutigkeit leider nicht richtig. Für Kunstwerke gelten hier teilweise (!) eigene Regeln. Die Panoramafreiheit gilt nur für sogenannte 'bleibende Werke'. Vorübergehende Installationen zählen nicht dazu. Ein sehr guter Artikel zum Thema:


    Panoramafreiheit - Welche Werke darf man unter freiem Himmel fotografieren? | Fotorecht Seiler

    • Offizieller Beitrag

    Danke, dass Du uns das mitteilst, Axel. Jetzt wäre ich doch beinahe jemandem auf den Leim gegangen, der sich studiert und hauptberuflich mit dem Recht befasst!


    Dann kann ich ja das hier auch vergesssen! Muss man auch nicht lesen!
    https://www.spiritlegal.com/de…eutschen-recht.html#kunst



    Mir ist übrigens voll bewusst, dass der BGH in der Sache mit dem AIDA-Kussmund geurteilt hat, das Werk sei 'bleibend', obwohl es nicht ortsfest ist. Rechtssprechung ist eben etwas Veränderliches. Trotzdem ist das Wort 'bleibend' offenbar zentral für die Frage, ob die Panoramafreiheit greift oder nicht. Und (Licht-) Installationen, die nur auf begrenzte Zeit ausgelegt sind, galten bislang nach meiner Kenntnis nicht als 'bleibend' (siehe eben Beispiele von RA Seiler: Neonrevier 1989, Christo Reichstag / BGH-Urteil 2002). Schön, dass der Hafen Hamburg jetzt irgendwie den Weg an der Verwertungsgesellschaft vorbei gefunden hat.


    PS: Das ist keine Rechtsberatung. Bitte fragen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens.

  • ...



    Es ist nunmal ein trauriger Fakt daß sich mit wenig Mühe für jede Meinung, jeden Standpunkt
    zu jedem Thema im Internet Unterstützer finden lassen.
    Dieser link hat keine verifizierbaren Quellen und ist veraltet.


    Der Autor hat inzwischen selbst hier und hier auch andere Standpunkte wiedergegeben.
    Unterm Strich also nichts was hier weiterführen könnte.


    Ursprüngliches Thema:

    In Hamburg gibt es wohl eine Lichtinstallation die man jetzt ähnlich wie den "Eiffelturm bei Nacht" nicht mehr fotografieren und veröffentlichen darf...

    Für private Zwecke gibt es nach wie vor keine die Panoramafreiheit einschränkende Rechtsnorm die ein solches Verbot stützen könnte. "Eiffelturm bei Nacht" wie auch die Reichstagsverhüllung hatten ganz andere rechtliche
    Rahmenbedingungen.


    Wenn dieser Herr Batz der Ansicht ist daß es sich bei der Veröffentlichung privater Bilder seiner Installation auf SocialMedia Plattformen um eine kommerzielle Verwendung handelt müsste er das wohl mit Herrn Zuckerberg und dessen Anwälten klären. Was durchaus spannend werden könnte.


    Genauso spannend könnte ich mir die Klärung eine anderen Frage vorstellen - ist das noch Kunst oder schon
    Kommerz was der gute mann da macht?



    von hier

    Bilder


    Wir müssen alles erwarten. Auch das Gute.

    (Jo Schück, Aspekte)

    7 Mal editiert, zuletzt von Axel () aus folgendem Grund: edit 22.56h: nachdem @le spationaute​ seinen ursprünglichen Einzeiler gelöscht hat erübrigt sich auch der erste Satz meines postings

  • Für wen sprichst Du da in der Mehrzahl?

    Für sich und für mich - zwei sind schon Mehrzahl.


    Die Erläuterungen von Fotorecht Seiler scheinen mir weder veraltet noch in sich widersprüchlich zu sein. Dass er seine ursprünglichen Kommentare aktuellen Rechtsprechungen gelegentlich anpasst, finde ich nicht verwerflich.

    Unterm Strich also nichts was hier weiterführen könnte.

    Doch, schon! Jedenfalls, wenn man nicht selbst bereits ausgewiesener Experte auf diesem Rechtsgebiet ist, und sich über Jahre selbst professionell damit auseinandersetzt.


    Unterm Strich: In Hamburg hat man ja jetzt offenbar auch eine gütliche Lösung gefunden, und allmählich zeichnet sich für mich als Laien ein Trend ab, den ich nachvollziehen und auch respektieren könnte: Angucken, Fotografieren und sogar die Fotos zeigen ist erlaubt, aber wer aus einem Kunstwerk selbst Kapital schlagen oder damit kommerzielle Werbung betreiben will, soll den Künstler an den Einkünften beteiligen. Why not?


    Schwierig - um nicht zu sagen: unverschämt - finde ich es nur, wenn Künstler erwarten, dass über ganze Stadtteile oder Bergseen quasi Fotoverbote verhängt und polizeilich durchgesetzt werden, bloß weil er/sie sich dafür feiern lässt, Gebäude und Seen großflächig mit Plastik zu vermüllen oder abends zu beleuchten. Kann man ja machen, die Kunst ist frei. Nur dass man z.B. am Iseo-See auch aus 5 km Entfernung wochenlang nicht mal mehr die Berge fotografieren durfte, finde ich dreist. Da wird vermeintliche Kunst zum Zweck der privaten Profitmaximierung eingesetzt, auf Kosten der Allgemeinheit.

  • Ich seh das Problem bei solchen Fällen in dem Umstand, daß das oft mit öffentlichem Geld
    co-finanziert ist, öffentliche Infrastruktur nutzt, aber dann der Öffentlichkeit nicht zur
    Verfügung steht.
    Im Gegenteil, diese zwar technisch aufwendigen, hübsch anzusehenden aber eher banalen
    bunten Beleuchtungen stellen eine fiese juristische Stolperfalle für die betroffenen Bürger
    dar.


    Bunte Lampen aufzuhängen würde ich jetzt nicht unter Kunstvorbehalt stellen.
    Es ist anzunehmen, daß der "Künstler" für das Aufhängen der Lampen großzügig
    alimentiert wurde. Das sollte eigentlich reichen.

  • @Subjektiv Dein Zitat meines Satzes war zum Absendezeipunkt Deines posts bereits seit einer Stunde nicht
    mehr vorhanden. Es ergibt keinen Sinn. Bitte korrigiere das.

    allmählich zeichnet sich für mich als Laien ein Trend ab, den ich nachvollziehen und auch respektieren könnte: Angucken, Fotografieren und sogar die Fotos zeigen ist erlaubt, aber wer aus einem Kunstwerk selbst Kapital schlagen oder damit kommerzielle Werbung betreiben will, soll den Künstler an den Einkünften beteiligen.

    Das ist kein Trend sondern geltendes Recht. Alle Vermutungen in diesem thread basieren auf der
    Verwurstelung von Privat- und Kommerzfotografie.


    Wurde das durch die Lektüre des o.g. links doch nicht klar?


    In der alten Reichstagssache ging es auch nicht um private Fotografie sondern um den Verkauf von
    Postkarten mit dem Motiv des eingepackten Gebäudes.


    wenn man nicht selbst bereits ausgewiesener Experte auf diesem Rechtsgebiet ist, und sich über Jahre selbst professionell damit auseinandersetzt.

    Den reinen Privatfotografierer schützt das deutsche Recht u.a. mit Urhebergesetz und Panoramafreiheit.
    In der Berufsausbildung zum Fotografen nimmt das Thema Rechte und Gesetze einigen Raum ein sodaß
    auch hier keiner kalt erwischt wird oder ein ausgewiesener Rechtsexperte sein muß.

    Bilder


    Wir müssen alles erwarten. Auch das Gute.

    (Jo Schück, Aspekte)

    4 Mal editiert, zuletzt von Axel ()

    • Offizieller Beitrag

    Dieser Thread titelt mit dem Wort "Veröffentlichungsverbot", nicht mit "Fotografieverbot". Das Problem liegt hier nicht in der Anfertigung einer Aufnahme sondern in der Verwendung. Die Grenzziehung zwischen privat und kommerziell ist hier in den letzten beiden Dekaden nicht einfacher geworden. Nicht wenige Personen und Unternehmen leben von und mit den sogenannten Sozialen Medien, die gleichzeitig von der Mehrzahl der Nutzer als privates Kommunikationsmittel betrachtet werden, nicht als "Veröffentlichung". Künstler leben dagegen (auch) von ihren Urheberrechten und müssen sie geschützt wissen.


    Wir alle hier "produzieren" urheberrechtlich geschützte Lichtbilder, der eine oder die andere sogar besonders geschützte Lichtbildwerke. Auch mein Beruf hat mit der Schaffung urheberrechtlich geschützter Werke zu tun, deren Schutzrechte übrigens sehr häufig ignoriert werden. Gebäude fotografiert jeder, von jedem Standpunkt und veröffentlicht die Bilder ohne Rücksicht Uf die Frage, ob die Grundsätze der Panoramafreiheit eingehalten wurden. Nur wenige Architekten wehren sich dagegen, weil die zentrale Wertschöpfung des eigenen Schaffens in der Architektur an anderer Stelle erfolgt.

  • Ihr habt schon wohl sowohl sachlich als auch nicht-unbedingt-sachlich alles gesagt. Danke, war für mich interessant zu lesen, da ich normalerweise täglich da vorbei laufen musste. Diesmal bin ich noch unterwegs und hab es noch nicht gesehen. Aber alle bisherigen Blaulicht-Kunst-Veröffentlichungen bzw. Installationen und Aktionen in Hamburg haben mich fast zum Zweifeln gebracht, ob Hamburg noch immer die schönste Stadt der Welt ist. Doch, ist sie. Wenn die blauen Röhre und Laser einmal aus sind, ist sie es wieder.

  • Das ist kein Trend sondern geltendes Recht. Alle Vermutungen in diesem thread basieren auf der
    Verwurstelung von Privat- und Kommerzfotografie.

    Das stimmt so pauschal behauptet ganz einfach nicht.

    In der alten Reichstagssache ging es auch nicht um private Fotografie sondern um den Verkauf von
    Postkarten mit dem Motiv des eingepackten Gebäudes.

    Am Iseosee wurde uns auf einer ca. 5 km entfernt stattfindenden Bootsfahrt durch eigens dafür mitfahrendes Personal unter Androhung von Gewalt (Entwenden der Kamera, Anwaltsdrohungen) verboten, von der Landschaft in Richtung Norden Fotos anzufertigen. Die Installation war aus dieser Entfernung ohne Fernglas fast nicht erkennbar. Um Postkarten und kommerzielle Verwertung dürfte es den wenigsten der Urlauber auf dem Boot gegangen sein. Das theoretische Risiko, dass sich unter 200 Leuten vielleicht ein Profi befindet, der mit einem Tele das Kunstwerk ablichtet und sich am Verkauf einer Postkarte bereichert, hat aber offenbar ausgereicht, um unzähligen - am Kunstwerk überhaupt nicht interessierten - Urlaubsknipsern 16 Tage lang das Fotografieren zu untersagen. Natürlich haben viele trotzdem fotografiert, es gab ziemlich lautstarke Diskussionen, und zu verhindern war das nicht. Aber schon den Anspruch von Künstlern, dass ihr "Werk" in dieser Weise vor der Öffentlichkeit geschützt werden müsse, finde ich etwas skurril. O.k., dieses Künstlerpaar war halt auch skurril.


    Den reinen Privatfotografierer schützt das deutsche Recht u.a. mit Urhebergesetz und Panoramafreiheit.

    Ganz so simpel ist es halt nicht. Aber bringt nichts, sich in diesem Thread darüber öffentlich zu streiten. Ich denke, für die meisten Leser hier ist bereits die Information hilfreich, dass man die meisten öffentlich sichtbaren Kunstwerke durchaus fotografieren, aber nicht ohne Weiteres kommerziell verwerten darf. Und dass sich im Rahmen einer sich ständig weiter entwickelnden Rechtslage auch mehr und mehr Künstler damit anfreunden, dass Kunst im öffentlichen Raum eben auch ein Stück weit öffentlich ist.