Beiträge von aeirich

    Zitat von "Icebear"


    Also gegen die Ebay-Richtlinien ist ja schonmal das geschäftsmäßige Handeln unter dem Denkmantel des Privatverkäufers. ...


    klick mal auf die Bewertungen: "angemeldet als gewerblicher Verkäufer...". Wäre doch sonst nur, auch unter Berücksichtigung was da sonst noch verkauft wird, ein gefundenes Fressen für die "Finanz(-amt)behörde" :)

    Zitat von "Axel"

    .. zum Aufschrauben auf das Objektiv und als Software u.a. auch für Photoshop. ...


    Ist richtig, wobei ich von der Software für PS nur "gehört" habe. Gitterfilter sind mit etwas Übung durchaus ok, aber Vorsicht, sonst sieht jedes Bild nur noch "weihnachtlich" aus. Am schönsten ist für mich aber der Effekt bei manchen Objektiven (für mich unschlagbar das Tokina f4,0 12-24mm). Manche Cams haben das auch als Effekt via Software intern, hier z.b. eine Pana GF5:




    Für dich die einfachste und kostengünstigste Lösung wäre sicher der Filter aufs Objektiv.

    Zur Klärung:


    Dieser Thread sollte sich schon auf aktuelle Bilder des jeweiligen Winters beziehen, analog zu dem Thread mit den Herbstbildern.

    Zitat von "Axel"

    ... Ich wollte damit anmerken daß dieser thread ohnehin aus dem Jahr 2013 stammt....


    dieses Jahr eben Winter 2014/15, nächstes Jahr 2015/16 usw .. :D


    Folgendes war nur zur Erinnerung gedacht, was unter Winterbild zu verstehen ist und ist ein Teilauszug vom Threadbeginn:

    Zitat von "aeirich"


    Klasse Idee, die ich vorschlage in die winterliche Tat umzusetzen! Also dann mal: Zeig Dein Winterbild!


    Ich finde, man kann das "Besondere der Jahreszeit" miteinbauen, womit ich auch Traditionen, Feste und Feierlichkeiten meine, ohne aber an dieser Stelle einen Advents-/Weihnachtsthread entstehen zu lassen. Ein, ich nenne es mal "meteorologischer" Bezug zur Jahreszeit, soll bestehen bleiben..
    Hier ein erster Vorschlag von mir, mehr habe ich auch noch nicht, die Überschneidungen zum Herbst sind stufenlos:


    Da jetzt alles geklärt ist, würde ich vorschlagen, keine Bilder zu löschen (tolle Bilder übrigens..), sondern neue zu machen und die, wenn es denn winterliche Bilder sind, hier einzustellen. :)

    Zitat von "aeirich"

    ... Ein, ich nenne es mal "meteorologischer" Bezug zur Jahreszeit, soll bestehen bleiben..
    ... ohne aber an dieser Stelle einen Advents-/Weihnachtsthread entstehen zu lassen ...
    ... die Überschneidungen zum Herbst sind stufenlos ...


    also, es sollte vor allem "winterlich" aussehen und damit ist auch ein Schneesturm im Hochgebirge im Sommer gemeint, aber beispielsweise blühende Rosen im Januar nur dann, wenn es sich ausnahmsweise um ein besonderes, völlig außergewöhnliches jahreszeitliches Phänomen handelt :winke:

    Zitat von "Bonobo"

    War das schon vorher verboten und niemand hat sich darum gescherrt?


    Strafrechtlich war das Erstellen solcher Bilder wohl nicht verboten: z.B. hier:
    http://foto.wikia.com/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
    § 201 a StGBB


    Bis 2004 war es erlaubt, Fotos beliebig zu erstellen, ohne sie zu veröffentlichen. Eine Einwilligung der dargestellten Person war nicht erforderlich.


    Am 30. Juli 2004 trat jedoch § 201 a („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer
    1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
    2. Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
    3. Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Die Frage ist, ob es nach der eventuellen "neuen" Regelung verboten wäre. Ich bin kein Jurist und möchte da auch nicht weiter rumspekulieren, aber ich möchte nochmals den Hintergrund des Gesetzentwurfes zu bedenken geben. Und es geht um: "eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden ...". Häufig ist es doch so, dass "Gummiparagraphen" in Gesetzen dann auf relativ unterer Gerichtsebene erst richtig "ausformuliert" werden und den Interpretationsspielraum des Gesetzgebers ausfüllen. Das wäre ggf. abzuwarten. Nochmals: es geht um den Begriff "erheblich zu schaden" oder "bloßstellen". Der völlig subjektive "Peinlichkeitsgrad" einer Person wie im Beispiel von Spationaute ist damit nMn nicht gemeint.

    Zitat von "le spationaute"

    ... Ich finde es völlig ausreichend, wenn ich mich gegen die Veröffentlichung eines solchen Fotos privatrechtlich wehren kann.


    Das sehe ich auch so.


    P.S.: Wenn ich im Rotlichtmilieu o.ä. fotografieren wollte, würde ich intuitiv so fotografieren, dass die Identität der Fotografierten nicht ersichtlich ist. Ich gehe davon aus, dass das die anderen Usern hier auch so machen würden. Das ist unabhängig von allem für mich auch eine Frage des "gesunden Menschenverstandes". Bilder, die in diesem Zusammenhang problematisch waren oder sind habe ich hier im Forum noch nie gesehen. So war das mit "nicht tangieren" gemeint...

    Zitat von "le spationaute"

    http://info.arte.tv/de/gefahr-…heit#sthash.ivOGndWq.dpuf


    Anschauen! Unbedingt. Die 'Lex Edathy' schafft einen Straftatbestand, wo vorher 'nur' das Recht am eigenen Bild, also Privatrecht war. Das ist haarig. Das muss man eigentlich verhindern. Also nur die Teile, die Wirkungen auf die freie Straßenfotografie haben, natürlich!


    aber nur wenn: ... "eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden ..."


    ... damit hatte ich zivilrechtlich keine Probleme und strafrechtlich werde ich damit auch keine haben. Der Hintergrund ist "eine Verschärfung des Sexualstrafrechtes", das sollte man sich bei all den Debatten im Klaren sein - so what :kaffee: tangiert uns hier nicht, und wenn da jemand anderer Meinung ist, sollte er das bitte jetzt und hier genau erklären.


    hier ist das mMn verständlicher:
    http://www.medienrecht-urheber…chts-am-eigenen-bild.html