Zitat von "Bonobo"
War das schon vorher verboten und niemand hat sich darum gescherrt?
Strafrechtlich war das Erstellen solcher Bilder wohl nicht verboten: z.B. hier:
http://foto.wikia.com/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
§ 201 a StGBB
Bis 2004 war es erlaubt, Fotos beliebig zu erstellen, ohne sie zu veröffentlichen. Eine Einwilligung der dargestellten Person war nicht erforderlich.
Am 30. Juli 2004 trat jedoch § 201 a („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer
1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
2. Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
3. Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Frage ist, ob es nach der eventuellen "neuen" Regelung verboten wäre. Ich bin kein Jurist und möchte da auch nicht weiter rumspekulieren, aber ich möchte nochmals den Hintergrund des Gesetzentwurfes zu bedenken geben. Und es geht um: "eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden ...". Häufig ist es doch so, dass "Gummiparagraphen" in Gesetzen dann auf relativ unterer Gerichtsebene erst richtig "ausformuliert" werden und den Interpretationsspielraum des Gesetzgebers ausfüllen. Das wäre ggf. abzuwarten. Nochmals: es geht um den Begriff "erheblich zu schaden" oder "bloßstellen". Der völlig subjektive "Peinlichkeitsgrad" einer Person wie im Beispiel von Spationaute ist damit nMn nicht gemeint.