So, quasi als 2. Teil der Skandinavienreise ein paar Bilder aus dem sogenannten Oppland, ca. 300 km nördlich von Oslo. Dort gibt es u.a. ein paar alpen-ähnliche Berge (Jotunheimen), wilde Flusstäler und die beiden großen Nationalparks Dovre und Rondane, die auf Hochfjell-Plateaus liegen. Jotunheimen haben wir dieses Mal nicht besucht, dafür aber das Odda-Tal und den Rondane Nationalpark.
Zur Schneeschmelze ist das Odda-Tal eher wild und abweisend, aber jetzt im Spätsommer überraschte uns die Landschaft mit einem Meer von Blüten einer mir nicht bekannten, quittengelben Margaritenart, die ganz wunderbar mit den Wäldern und dem Fluss im Hintergrund harmoniert. Bei diesen Bildern habe ich aber entgegen meinen sonstigen Gewohnheiten mit RAW fotografiert, damit ich nachher den sonst fast weißen Himmel über eine Absenkung der Lichter wieder sichtbar machen konnte. Geht im Prinzip auch mit dem Illuminator, aber die Spielräume sind beim JPG dann doch spürbar geringer, dass muss ich als in der Wolle gefärbter JPG-Bekenner zugeben.
(Wir dachten erst an Arnika oder Färberkamille, aber Blätter und Duft passen nicht zu dieser Vermutung.)
Wo es mal ein paar Hektar flaches Land gibt, wird es meist auch landwirtschaftlich genutzt - man darf aber in der Regel zu Fuss drüber laufen:
Je weiter man das Tal hinauf wandert, umso mehr ändert sich der Charakter der Landschaft von lieblich und weit hin zu einem engeren Tal und schrofferen Formen:
Auf knapp 1.000 m Höhe beginnt dann schon der Herbst (und zwar Ende August!):
Es gilt hier übrigens nach wie vor das "Allmansrett", das Recht auf Flächen, die nicht ausdrücklich und erkennbar Privateigentum sind (z.B. eingezäunte Grundstücke) eine Nacht zu zelten - unter der Bedingung, dass man keine Spuren hinterlässt. Das funktioniert in den meisten Gegenden immer noch recht gut, man findet auch an guten Standorten kaum mal "Hinterlassenschaften" anderer Wanderer; leider kann man das von Wohnmobilen nicht immer sagen, weshalb dieses uralte Recht für Wohnmobile auch ausdrücklich nicht mehr gilt. Die müssen auf dafür ausgewiesene Plätze, wo sie ihre Chemie-Klos u.a. fachgerecht entsorgen können, und wo es Strom und Gas für die Energieversorgung gibt.