Beim Frankfurt-UT habe ich festgestellt, dass nicht alle mitbekommen haben, dass seit 1.1.23 das Plattformen-Steuertransparenzgesetz gilt. Hier ist ein Artikel dazu:
Steuertransparenz: Was nun beim privaten Online-Verkauf gilt
Seit Jahresbeginn gelten neue Regeln für Verkäufe auf Online-Plattformen. Was Verbraucher wissen müssen.
www.zdf.de
Wenn also über eine Plattform (z.B. ebay) 30 Artikel ODER Zeug für 2.000 € im Jahr verkauft werden, geht eine Meldung raus. Die 2.000 € sind ja z.B. beim Verkauf von einer gebrauchten Fotoausrüstung durchaus möglich.
Es ist noch völlig unklar, was die Finanzämter in den jeweiligen Bundesländern mit den vielen zu erwartenden Meldungen machen.
Dennoch finde ich, das man die neue Regelung kennen sollte.