[Vorsicht Grundsatzdiskussion!] Urheberrecht

  • @Otto: Okay.


    Aber auch ohne EXIFs ... Ein paar der Kopien zur Untermalung sind ja eh zigfach überspeichert. Muß da auch bei mir immer schmunzeln, was andere mit den Bildern anstellen ... Banausen. Falls einen das stört sollte es jedenfalls schon am JPEG an sich möglich sein, das Original auszumachen ... Das LKA kann da mit dem Forensiker ne ELA machen und Kompressionslevel oder Regenbogenfarben feststellen, aber der Photoenthusiast sieht's eh meist auf den ersten Blick. Und sonst eben mit Bildgröße, inhaltlichem Insider-Wissen, RAW, oder anderen Bildern zu dieser Zeit argumentieren. Da sollte man doch gute Aussichten haben, wenn man wirklich Bildautor ist. :)

  • Stimmt, stand nur auf dem Bild wie es aussieht. So genau hab ich mir das nun auch nicht angesehen ... Hier oder hier ging's auf jeden Fall ums Reisen. Is ja klar wie das läuft ... Solche Reisebüros sind ja eh alle meist nur Vermittler ... deren Webdesigner paßt irgendwelche Eingabemasken der Fluglinien und Hotels an die Seite an, sucht n paar Bildchen dazu ... derselbe Mist wie mit zig Photoläden, die Filme zum Entwickeln einschicken, usw. Macht alles wer anders, bietet alles wer anders an, aber dazwischen hängen sich diese Schuppen und wollen mitverdienen. ;)

  • ...Das mit der Seriennummer ist der totale Bullshit. Seit wann wird so nachgewiesen, von wem ein Bild ist. Hast du zu dem Bild noch ein RAW? Das ist die Ursprungsdatei. Sage der Polizei, der andere soll die Ursprungsdatei präsentieren. Gebe RAW+Resultat ab, mehr kannst du nicht machen. Ein Bild ist kein Auto mit einer Seriennummer auf dem Motorblock.


    Die Bilder lassen sich leicht matchen, kein Bild ist exakt aus dem selben Winkel, bei selben Schattenverlauf, Himmel etc. geschossen. Nur so lässt sich das nachweisen. Die Exifs kann jeder Honk löschen.. .

  • Zitat von "Arie"

    ... auch im RAW-Format?


    Für gewöhnlich auch dort. Ist eben die Frage, wie der Fall liegt ... Ich persönlich schreibe selten die Seriennummer einer fremden Kamera in meine Bilder. Für einen Nachweis daß jemand nicht Eigentümer eines Bildes ist, könnten die EXIFs also ggf. ausreichen.

  • Arie,


    auch im Raw Format. Schick mir dein Original, und ich hau Dir eine Seriennummer rein. z.B. 0815 Arie :mrgreen:

  • Nur mal so auf die Schnelle



    Schau mal in die Exifs und die Seriennummer.


    ghooosty hat schon Recht. Wen Du im Besitz der Rawdatei bist ist die Sache klar. Auf dem Bild sind so viele markante Stellen, die nur zum Zeitpunkt der Aufname so waren. Der andere Fotograf müsste schon neben Dir gestanden sein und fast zum gleichen Zeitpunkt abgedrückt haben.


    Schatten, Leute im Wasser, Leute am Strand, ... usw.

  • Zitat von "ghooosty"

    ...Das mit der Seriennummer ist der totale Bullshit. Seit wann wird so nachgewiesen, von wem ein Bild ist. Hast du zu dem Bild noch ein RAW? Das ist die Ursprungsdatei.


    Selbst wenn es gar keine RAW-Datei gibt, sollte der Nachweis doch recht einfach sein, wenn man das Foto in einer größeren/der original-Auflösung vorliegen hat.
    Ich vermute doch einfach mal, dass Du das Foto nicht in Originalgröße ins Netz gestellt hast, Arie.


    Mal ein Tipp zur Problematik:
    Niemals das komplette Foto hochladen, sondern immer nur einen Crop. Es reicht schon, wenn man an einer Seite oder ringsrum einfach einige Pixel wegschneidet.
    Dann kann man bei einem Streitfall gut nachweisen, dass man der Urheber ist, denn man kann eine Version vorzeigen, die mehr Motiv enthält als auf dem Web-Bild sichtbar ist.

  • Arie,


    die D70S macht das auch. Aber nur die S.


    Ich kann das auch mit RAW Dateien machen. Das Exchangeable Image File Format (Exif) ist ein offener Standard Header in Bilddateien. Dabei ist es egal ob es sich um Jpeg, Tiff oder irgend ein Raw Format handelt. Es ist ein Datenbereich am Anfang der Bilddatei noch vor der eigentlichen Bildinformation.

  • Zitat von "kleiner_Hobbit"

    Ich vermute doch einfach mal, dass Du das Foto nicht in Originalgröße ins Netz gestellt hast, Arie.


    Nein, nur diese 300KB-Version. Und die ist auch beschnitten. Das RAW habe ich auch noch. Ich habe immer nur RAW's gemacht - außer meiner ersten 100 Bilder mit der D50. Es geht beim JPEG einfach zuviel verloren.

  • Zitat von "ghooosty"

    ...Na gerade wenn der andere nur Zugang zu einer Mini-Version hatte, ist das doch absolut einfach...


    Aber offensichtlich nicht für die Polinalkrimizei das rauszufinden.

  • Ich wäre ja gar nicht zu Polizei gelaufen. Aber der Bilderdieb hat das Bild auf eine Seite ohne Impressum gestellt. Der Provider wollte die Adresse nicht rausrücken "Nur an Polizei oder Staatsanwaltschaft". Ok, kannste haben. Ich dann zur Polizei (das war im April!) und die haben eine Anzeige nach dem Kunsturheberrechtsgesetz aufgenommen. Mitte September bekam ich von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben, dass das Verfahren eingestellt wird, mit folgender Begründung:


    Zitat

    Das unbefugte Gebrauchen eines Bildes fällt nur dann unter den Straftatbestand des §33 KunstUrhG, wenn Bildnisse von Personen unbefugt verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Das unbefugte Verbreiten oder öffentlich zur Schaustellen eines Landschaftsbildes stellt eine ausschl. zivilrechtliche Angelegenheit dar.


    Daraufhin habe ich denen den §106 des Urheberrechtsgesetzes empfohlen. Jetzt wird endlich ermittelt. :lol:

  • Zitat von "Arie"

    Ich wäre ja gar nicht zu Polizei gelaufen. Aber der Bilderdieb hat das Bild auf eine Seite ohne Impressum gestellt. Der Provider wollte die Adresse nicht rausrücken "Nur an Polizei oder Staatsanwaltschaft". Ok, kannste haben. Ich dann zur Polizei (das war im April!) und die haben eine Anzeige nach dem Kunsturheberrechtsgesetz aufgenommen. Mitte September bekam ich von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben, dass das Verfahren eingestellt wird, mit folgender Begründung:



    Daraufhin habe ich denen den §106 des Urheberrechtsgesetzes empfohlen. Jetzt wird endlich ermittelt. :lol:



    Das ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde wert.
    Man wollte dich abwimmeln.
    Stichwort: Strafvereitelung im Amt.

  • Zitat von "FrankDpunkt"

    Das ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde wert.
    Man wollte dich abwimmeln.
    Stichwort: Strafvereitelung im Amt.


    War wirklich keine Glanzleistung von denen. Aber vielleicht war's nur vordergründig Unwissen und hintergründig eher ein "wir haben Wichtigeres zu tun". Und da wäre ich (ohne den Fall genau zu kennen) vermutlich nicht abgeneigt ...

  • Zitat von "Arie"

    Ich wäre ja gar nicht zu Polizei gelaufen. Aber der Bilderdieb hat das Bild auf eine Seite ohne Impressum gestellt. Der Provider wollte die Adresse nicht rausrücken "Nur an Polizei oder Staatsanwaltschaft". Ok, kannste haben.


    Hast Du denn dem Provider schriftlich mitgeteilt, dass auf der betreffenden Webseite Deine Rechte verletzt werden?
    Ich denke dass in solch einem Fall die Providerhaftung greift und der Provider in der Pflicht ist die betreffenden Inhalte zu löschen/sperren.


    Quelle


    Damit wäre zumindest dafür gesorgt, dass das Bild von der fremden Webseite verschwindet, wenn es Dir darum geht, vom Bilderdieb ein Honorar einzutreiben hilft das jedoch nicht weiter.


    Meine Fotos werden auch auf diversen Webseiten verwendet. Natürlich ist das ärgerlich, aber bisher konnte ich mich noch nicht dazu durchringen, dagegen etwas zu unternehmen. Ggf. werde ich mal gegen die gewerblichen Anbieter vorgehen, aber jedem kleinen Blogger hinterherzulaufen ist mir einfach zu viel Aufwand.
    Wenn ich das wirklich konsequent durchziehen wollte, dann würde mich das unendlich viel Zeit und vor allem Nerven kosten. Wenn ich hier so lese, was man dabei so alles erleben kann, schone ich lieber meine Nerven, lebe glücklicher und verzichte auf die paar EUR, die mir das ggf. bringen würde.