jpg-Illuminator ist Freeware

    • Offizieller Beitrag

    Nun mal langsam, wir haben in der Vergangenheit ettliche Anfragen erhalten den ji auf CDs zu pressen. Meistens handelte es sich um "kostenlose" CDs die den entsprechenden Heften (z.B. c't, Computerbild, Chip) beilagen.


    Im September 2010 hatten wir auch eine Anfrage von ComputerBild und S.A.D., die sogenannte Starter-Pakete mit Free-/Shareware und redaktionellen Texten bündeln und verkaufen wollten. Wir hatten damals die Genehmigung dazu erteilt. Ich gehe im Moment davon aus, dass es sich bei dem oben verlinkten Software-Paket um die genehmigte Veröffentlichung handelt. Also besteht kein Grund zur Aufregung. :)


    Ich habe das Paket bisher übrigens noch nicht gesehen. Prima, das ihr alle so gut aufpasst. :mrgreen::danke:

  • Wär auch schon sehr dreist gewesen, eigentlich logisch, daß sich da so ein Konzern vorher absichert, alle Aufregung umsonst, vielleicht wird der JI ja noch zur 'Volksfotosoftware' :duck:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Tri-X"

    Im Prinzip ist das ja auch nix anderes als ein Sonderheft zum Thema EBV mit CD, außer dass das Heft selbst in diesem Fall auch elektronisch vorliegt.


    So würde ich es auch sehen. Laut Angaben von Computerbild und S.A.D. liegt der Schwerpunkt auf redaktionellen Inhalten und die CD ist dabei, damit man sofort loslegen kann.


    Zitat

    Zumindest sollte man die Wirkung einer "Bild" Veröffentlichung nicht unterschätzen.


    Die Verbreitung wird dadurch sicher größer. Die Genehmigung wurde übrigens gänzlich ohne Gegenleistung erteilt. Es gibt nicht mal ein Beleg-Exemplar (bei Chip hatten wir das mal). Aber vielleicht findet ja der ein- oder andere den Spenden-Button ... :mrgreen::cheers:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Franz"

    So würde ich es auch sehen. Laut Angaben von Computerbild und S.A.D. liegt der Schwerpunkt auf redaktionellen Inhalten und die CD ist dabei, damit man sofort loslegen kann.


    Und selbst bei einer normalen Zeitschrift mit Heft-CD zahlt man für die CD im Prinzip ja immer extra drauf, auch wenn die Software darauf gänzlich Freeware ist. Sieht man daran, dass es solche Hefte oft für weniger Geld dann als Ausgabe ohne CD gibt. ;)

  • Ich greife das Thema auch nochmals auf. Habe mich in meinem ersten Beitrag etwas zu kurz gefasst und konnte auch nicht mehr antworten weil ich eigentlich schon weg war. Schwiegermutter besuchen.


    Hier mal die allgemeine Definition von Freeware



    Man beachte folgenden Satz:


    Zitat

    mehr als die eigenen Kopierkosten für die Distribution fordern


    Also kann ich CD,s mit Freeware anfertigen und diese CD,s auch verkaufen.
    Ich darf nur bei den eigen Kosten nicht übertreiben. Und muss noch nicht einmal beim Autor nachfragen.
    Das Bild das gemacht hat ist schon mal nicht schlecht.

  • Wer sich noch an die Zeit "vor dem Internet" erinnern kann... Da war es ganz normal, dass man sich Freeware einzeln oder als Sammlung auf Disketten (später auch CDs) kaufen konnte/musste. Das war ja auch mehr oder weniger der einzige Vertriebsweg, um möglichst viele zu erreichen.


    Wenn man es dann auf eine der nahmhaften Sammlungen geschafft hatte, war das so eine Art Ritterschlag :mrgreen:

  • Zitat von "ottograu"


    Hier mal die allgemeine Definition von Freeware


    Ist das gestückelt, oder wo wird Freeware so widersprüchlich definiert? Also die GPL-Lizenz läßt ein Modifizieren sehr wohl zu ... und deutet vielmehr auf Freie Software hin. Leider können selbst angesagte (fast hätt ich gesagt beliebte) Computermagazine oft nicht Open Source von Freeware unterscheiden.


    Zitat von "Tri-X"

    war das so eine Art Ritterschlag :mrgreen:


    Schlage zum Ritter, nicht zu verwechseln mit: Schlag vom Ritter. Letzteren gibt's auch bei mir! :mrgreen:

  • @Ritter,


    es gibt hier keine eindeutige Regel, jeder Autor von Software kann die Regeln selber definieren. Es hat sich halt in der Vergangenheit meine oben geposteter Beitrag etabliert.


    Wie auch im Handbuch des jpg-iluminataror zu lesen ist:

    Zitat

    Es ist generell zulässig, diese Software zu privaten Zwecken zu verwenden und unentgeltlich uneingeschränkt weiter zu verbreiten – unter der Bedingung, dass das Programmpaket und dessen Dokumentation unverändert und als Ganzes belassen werden.
    Gewerbliche Nutzung, Verkauf, Verleih oder Vermietung sind untersagt


    Wobei man für die Software selber kein Geld verlangen darf, für die eigenen Aufwendungen (Dienstleistungen) aber schon.


    Wenn Du näheres wissen möchtest lies dir mal diese Beiträge in Wiki durch


    http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Source
    http://de.wikipedia.org/wiki/Propriet%C3%A4re_Software

  • Zitat von "ottograu"

    @Ritter,
    es gibt hier keine eindeutige Regel, jeder Autor von Software kann die Regeln selber definieren. Es hat sich halt in der Vergangenheit meine oben geposteter Beitrag etabliert.


    Im allgemeinen Kontext und bezogen auf den JI samt dessen Verbreitung geb ich Dir ja recht. Aber das GPL hat mMn da oben nichts in der Definition zu suchen, da sie eine Lizenz für Freie Software und nicht für Freeware ist ... Das kann der Autor einer Software selbst entscheiden, ja. Aber mit der GPL wird er es auch nicht mehr als freeware deklarieren ...

  • Wie Du siehst kann man darüber unterschiedlicher Meinung sein und langanhaltend darüber diskutieren. Nicht nur wir zwei, sondern diese Thema beschäftigt Ausschüsse kluge Köpfe und solche die sich dafür halten. Aber eine eindeutige Definition habe ich bis heute noch nicht gefunden.


    Ich gebe Dir da auch Recht. Deshalb wird auch landläufig bei freier Software in


    Open Source und Freeware unterteilt. Aber eigentlich gehören beide Arten zum selben Stamm, nämlich zu Freien Software.

  • Zitat von "ottograu"

    Wie Du siehst kann man darüber unterschiedlicher Meinung sein und langanhaltend darüber diskutieren. Nicht nur wir zwei, sondern diese Thema beschäftigt Ausschüsse kluge Köpfe und solche die sich dafür halten. Aber eine eindeutige Definition habe ich bis heute noch nicht gefunden.


    Also ob Freie Software evtl. noch im weiter gefaßten Sinne freeware (die grobe Übersetzung verleitet dazu) sein, oder dazu gezählt werden könnte, hm, ganz vielleicht. Aber daß freeware wie der JI nicht unter GPL oder anderer freier Lizenz stehen können ... scheint mir doch recht sicher ... eben weil es freeware und nicht freie Software ist! ;)

  • Es ist schon Software, aber eben keine freie Software.


    Sonst müssten von den Autoren die vier grundlegenden Freiheiten eingeräumt werden:


    0: Das Programm darf zu jedem Zweck (auch kommerziell) ausgeführt werden
    1: Das Programm darf verändert werden
    2: Das Programm darf zu einem beliebigen Preis verbreitet werden
    3: Das Programm darf verbessert, und diese Verbesserungen wiederum (auch kostenpflichtig) verbreitet werden


    1 und 3 setzten u.a. auch voraus, dass der Quellcode verfügbar sein muss.

    • Offizieller Beitrag

    Wobei wir gewerbliche Nutzung gegenwärtig gar nicht mehr ausschließen. Gerade das war der Grund für die Eröffnung dieses Threads. Zitat aus dem ji-Readme:

    Zitat

    Es ist generell zulässig, diese Software zu privaten Zwecken zu verwenden und unentgeltlich uneingeschränkt weiter zu verbreiten, unter der Bedingung, dass das Programmpaket und dessen Dokumentation unverändert und als Ganzes belassen werden. Gewerbliche Nutzung zum ausschließlichen Zweck der Bildbearbeitung ist ebenfalls zulässig. Verkauf, Verleih oder Vermietung sind untersagt.


    Da wir keine Quellen zur Verfügung stellen, gibt es nur eine aktuelle ji-Version. Diese zu verkaufen, verleihen oder zu vermieten wäre Bauernfängerei, da ji ja kostenlos ist. Darum haben wir das auch untersagt.