Honorare, Steuern und der ganze Rest ...

  • Bislang habe ich noch nie ein Foto verkauft. Aber ich glaube, langsam wäre ich alt genug dafür....

    Anfragen gibt's von Zeit zu Zeit, aber ich scheue etwas den Aufwand, den ich nicht abschätzen kann und hab einen Mörderrespekt vor irgendwelchen rechtlichen/steuerlichen Fallstricken. Schon die Einkommenssteuererklärung fürs normale Angestelltenverhältnis per Elster, wo ich im Grunde so ziemlich alles aus dem vorhergehenden Jahr übernehmen kann, ist mir zuwider.

    Habt ihr Tipps für stressfreies Veräußern von Fotos? Auf Gewerbe anmelden hab ich glaub ich keine große Lust, aber wenn das der beste Weg sein sollte, würde ich mal drüber nachdenken. Alternative: Freiberufler. Und daneben gibt's ja noch diverse andere denkbare Rechtsformen, s. Aufstellung. Aber die sind wohl eher weniger interessant. Ich hatte die vor rund zwei Jahren mal aus einer Chip kopiert.

    Aktuell hätte ich die Möglichkeit, einige Fotos an meinen Arbeitgeber verkaufen, für Facebook, Webauftritt, Imageprospekte. Ich hab keine Ahnung, was da ein angemessener Preis sein könnte.

    Wie macht ihr das? Habt ihr Erfahrungen, Tipps, Empfehlungen, Warnungen, Bedenken, ... ?


  • Disclaimer: ich bin kein Arbeitsrechtler und kein Steuerberater. Das nachstehende ist nur meine unmaßgebliche Meinung, die - wie immer - falsch sein kann.


    Solange Du nur sporadisch mal ein paar Bilder an Deinen Arbeitgeber verkaufst, brauchst Du dafür keine eigenständige Steuerinstanz; mit dem AG hast Du ja bereits ein Vertragsverhältnis, dass sich dafür nutzen lässt: das Erstellen der Bilder wird Teil Deiner dienstlichen Aufgabe. Der AG soll Dir für besondere Leistungen eine Prämie mit dem Lohn auszahlen (die Du somit korrekt versteuerst), und Du überträgst dem AG die Rechte zur Nutzung Deiner Bilder.


    Wenn Du aber regelmäßig oder in zunehmendem Umfang Bilder verkaufst - auch an Dritte, die nicht Dein AG sind - dann wirst Du um eine steuerliche Anmeldung nicht drumrum kommen. Dazu bietet sich z.B. die Anmeldung eines Kleingewerbes an - so laufen abertausende von Solaranlagen, Kinderbetreuungen, Näharbeiten usw..


    Wenn Du Deine Bilder für >17.500 EUR verkaufst, lass es uns wissen. Vielleicht können wir uns noch ein paar frühe Werke sichern, die nach ein paar Jahren für Millionen gehandelt werden. :cheers:

  • Ein paar mal hatte ich Bilder für unsere Betriebszeitung beigesteuert. Dafür habe ich mit dem Gehalt das Honorar zusammen ausgezahlt bekommen. Da war der Steuerabzug sofort dabei. Auch in der Lohnbestätigung für die Steuer standen sie drin.

    Da stimme ich Subjektiv zu. Wie das geht, wenn das häufiger wird und den Charakter eines Berufsfotografen annimmt, weiß ich nicht. Da kann eventuell Benni was dazu sagen.

  • Da ich auch ab und zu mal ein Bild verkaufe, habe ich vor einigen Jahren beim Finanzamt eine freiberufliche Nebentätigkeit angemeldet
    (Formular: Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit.)


    Als Art der ausgeübten Tätigkeit habe ich "Freiberufliche Verwertung von eigenen Fotorechten" angegeben.

    Ich habe dabei die Kleinunternehmer-Regelung gewählt, d. h. ich darf in meinen Rechnungen die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausweisen und kann auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.


    Diese Anmeldung beim Finanzamt ist im Prinzip nur pro Forma, denn da ich nur sehr wenige Fotos verkaufe und ab und an neues Equipment kaufe, welche ich als Kosten absetzen könnte, mache ich jedes Jahr nur Verluste. Steuerrechtlich könnte ich diese Verluste mit anderen Einkunftsarten verrechnen, z.B. mit Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, etc. und damit meine Steuern aus diesen Einkunfsarten mindern. Die Verluste mache ich steuerlich jedoch nicht geltend, denn wenn man immer nur Verluste generiert, dann wird das vom Finanzamt nach einiger Zeit als "Liebhaberei" angesehen und es kann ggf. noch rückwirkend zu Steuerforderungen kommen. Ich habe also meine Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet, gebe aber nie eine Steuererklärung dafür ab. Das war bisher nie ein Problem.


    Meine "Buchhaltung" ist ein einfacher Ordner in dem ich alle Ausgaben für Fotoequipment und Einnahmen aus Foto-Verkäufen dokumentiere.


    Zusätzlich habe ich mir von meinem Arbeitgeber die freiberufliche Nebentätigkeit schriftlich genehmigen lassen.

    Je nach Branche/Arbeitgeber ist so eine Genehmigung notwendig.

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Claudia, darf ich dazu nachfragen?


    Ich verstehe Dich so, dass Du Dein Kleingewerbe zwar einmalig angemeldet hast aber in der Steuer nicht berücksichtigst weil Du selbst guten Gewissens sagen kannst, dass dem Staat dadurch kleine Einnahmen entgehen, richtig? Aber ist das steuerrechtlich zulässig? Wäre es nicht richtiger, wegen der Sorge um die Liebhaberei die Ausgaben so zu lenken, dass gegebenenfalls ein kleiner Gewinn bleibt oder eben nur ausnahmsweise ein Verlust entsteht?


    Ich verstehe nicht ganz, wofür sonst die Anmeldung nötig war bzw. Ob das Finanzamt nicht beleidigt sein könnte, wenn Du die Einnahmen nicht angibst?


    PS: ich mache meine Steuer selbst, habe aber trotzdem nicht das Gefühl, mich da sehr gut auszukennen. Einnahmen durch Fotorechte habe ich bisher konsequent vermieden, auch wenn ich welche hätte verlangen können. Stattdessen habe ich mich lieber an der Freude des 'Auftraggebers' und an den Belegexemplaren gefreut. Das ist zwar für diejenigen ärgerlich, die mit Fotos Geld verdienen müssen aber es kommt jetzt auch nicht gerade regelmäßig vor.

    www.stefansenf.de
    Ich moderiere in grün, der Rest ist nur meine Meinung ;)
    Ricoh Theta V | Pentax KP, 10-17, 18-300, 15, 21, 35, 55, 70 und Lensbaby | Samsung NX1000 und NX300 mit 16, 16-50, 20-50 und Altglas

  • Ich verstehe Dich so, dass Du Dein Kleingewerbe zwar einmalig angemeldet hast aber in der Steuer nicht berücksichtigst weil Du selbst guten Gewissens sagen kannst, dass dem Staat dadurch kleine Einnahmen entgehen, richtig?

    Ich habe kein Gewerbe angemeldet, sondern eine freiberufliche Nebentätigkeit, das ist ein Unterschied.


    Ob die Anmeldung beim Finanzamt nun sinnvoll/notwendig war, wenn ich von vornherein die Tätigkeit als Liebhaberei eingeschätzt habe, darüber kann man sicher geteilter Meinung sein.

    Da mein Arbeitgeber mit Nebentätigkeiten äußerst streng verfährt, hielt ich die Anmeldung und die parallele Genehmigung durch den Arbeitgeber für mich als die sinnvollste Variante.


    Wie beschrieben, ich habe mit dieser Vorgehensweise jedenfalls bisher keinerlei Probleme gehabt.

  • Ich habe seit 2014 ein Kleingewerbe angemeldet und mache "Buchhaltung" und Steuer seither selbst.


    Ich habe mich dazu entschieden, weil ich Kalender verkauft habe und darüber auch im der Zeitung berichtet wurde; daher wollte ich auf Nummer sicher gehen.


    Auch ich bin weit unter den 17.500, nutze also auch die Umsatzsteuerbefreiung gemäß UStG §19; damit beschränkt sich der Aufwand fürs Finanzamt auf eine simple EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) - also auf ein zusätzliches Formular in ELSTER.


    Aähnlich wie Claudia habe auch in einen Ordner mit allem, was das Kleingewerbe anbelangt, zusätzlich eine Kasse für Bareinnahmen, das wars.


    So konnte ich etwas Fotoequipment jeweils über 3 oder 5 Jahre abschreiben, weise aber gegenüber dem Finanzamt trotzdem all die Jahre immer einen Gewinn aus, den ich natürlich damit auch versteuere.

    EBV :daumenhoch:


    Sony α1 - Sony 200-600mm G OSS - Sony FE 100-400mm GM OSS - Sony FE 1.4x Telekonverter - Sony FE 16-35mm ZA - Sony FE 24-105mm G - Sony FE 24-240mm OSS - Sony FE 85mm f/1.8 - Samyang 12mm f/2.8 Fisheye - Tamron 90mm USD Makro

  • ich hab mich mittlerweile mal versucht einzulesen, wie eine Rechnung eines Freiberuflers denn dann auszusehen hätte. Dabei bin ich auf einen anderen interessanten Gesichtspunkt gestoßen: Auch als Privatperson kann man eine Rechnung schreiben. Wenn man also nur einmal im Leben die Rechte an einem Foto verkauft, ist vielleicht nicht mal eine eingetragene freiberufliche Tätigkeit nötig. Und wenn irgendwann ein zweites dazu kommt, muss das ja auch noch nichts ändern ...
    https://debitoor.de/blog/kann-…ng-ohne-gewerbe-schreiben

  • Zunächst mal verkaufst Du keine (physischen) Fotos sondern Nutzungsrechte.

    Sonst Gewerbe, Handwerksrolle, Pest und Tod.

    Du machst diese Fotos nie, nie nie nicht im Auftrag, sondern fertigst sie immer

    (treudoof Augenklimper...) für Dich selbst an, und bietest sie nur anschliessend

    ab und zu an, wenn es Dich überkommt.

    Auch hier: Sonst Gewerbe, Handwerksrolle, Pest und Tod.

    Arbeitgebergenehmigung solltest Du einholen, wenn der aber eh von Dir kaufen

    würde ist das nur Formsache.

    Ruf Deinen zuständigen Finanzschergen an und frag ihn ob Du gelegentliche

    Verkäufe als Einnahmeüberschussrechnung mit der normalen Steuererklärung

    zusammen erledigen kannst, oder ob Du freiberufliche Tätigkeit anmelden sollst.

    Theoretisch geht beides, aber die Finanzämter sind da je nach Region unterschiedlich

    verkniffen. Die Damen und Herren Finanzscherginnen und -schergen sind entgegen

    landläufiger Meinung durchaus hilfsbereit. Du wirst nicht zu Poden geworfen.

    Falls sie Anmeldung freiberuflicher Tätigkeit verlangen, mach das - und gleichzeitig

    optiere auf Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. Das kann man nicht

    rückwirkend machen. Ist für gewerbliche Abnehmer zwar egal, weil Umsatzsteuer

    ein durchlaufender Posten ist, erspart Dir aber den Verwaltungsaufwand der

    Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung.

    Wenn Du die Umsatzsteuererklärung doch tun wollen würdest, hätte das durchaus

    Vorteile. Aber ich denke Deine Verwaltungsallergie spricht dagegen, daher führe

    ich das nicht weiiter aus. Ach ja: IANAL, dies ist keine Steuerberatung.