Die Frage, ob der Einsatz von Cookies auf Webseiten zwingend eine wirksame Einwilligung betroffener Nutzer voraussetzt und mit welchen technischen Ausgestaltungen diese gegebenenfalls eingeholt werden muss, beschäftigt deutsche Gerichte schon seit langem. Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat sich auf Vorlagefragen des BGH hin nun der EuGH eindeutig positioniert und eine Einwilligungspflicht für alle technisch nicht notwendigen Cookies bestätigt. Gleichzeitig hat das oberste europäische Gericht wesentliche Leitsätze für die technischen Erfordernisse zur Einholung von Cookie-Einwilligungen aufgestellt.
Wir versuchen, diesen Anforderungen in Kürze gerecht zu werden, müssen dazu aber das eine oder andere Script hier im Livebetrieb testen.
Aus diesem Grunde kann es sein, das Ihr das eine oder andere Cookie Banner einige male bestätigen müsst, obwohl in der Vergangenheit schon getan.
Danke für Euer Verständnis.