Gesetzesänderung - StGB §201a

  • Das sollte jeder, der fotografiert gelesen haben; ansonsten könnte es sehr teuer werden, denn bereits die Aufnahme an sich kann rechtswidrig und damit strafbar sein.


    Hier der genauer Gesetzestext:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html


    Eine Stellungnahme des BMJV:
    http://www.bmjv.de/SharedDocs/…sexuellem-Missbrauch.html

    EBV :daumenhoch:


    Sony α1 - Sony 200-600mm G OSS - Sony FE 100-400mm GM OSS - Sony FE 1.4x Telekonverter - Sony FE 16-35mm ZA - Sony FE 24-105mm G - Sony FE 24-240mm OSS - Sony FE 85mm f/1.8 - Samyang 12mm f/2.8 Fisheye - Tamron 90mm USD Makro

    Einmal editiert, zuletzt von HoSt ()

  • Zitat von "Equinox"

    Den § 201 hatten wir schon mal: Klick führt zu Klick.


    Die Diskussion im Vorfeld darüber hatten wir schon... seit ein paar Tagen ist er allerdings Realität.

    Zitat von "Equinox"

    Außer du meinst wirklich Dollar ;)


    nö... korrigiert

    EBV :daumenhoch:


    Sony α1 - Sony 200-600mm G OSS - Sony FE 100-400mm GM OSS - Sony FE 1.4x Telekonverter - Sony FE 16-35mm ZA - Sony FE 24-105mm G - Sony FE 24-240mm OSS - Sony FE 85mm f/1.8 - Samyang 12mm f/2.8 Fisheye - Tamron 90mm USD Makro

    2 Mal editiert, zuletzt von kleiner_Hobbit ()

    • Offizieller Beitrag

    Ist schon toll. Ein Straftatbestand der in die Interpretationshoheit des Richters fällt. Ist Staßenfotografie 'Kunst' genug, um 'übergeordnet' zu sein? Ist ein Blog 'Journalismus'? Wenn ich im Laden etwas mitnehme, ohne es zu bezahlen, ist die Grenze klar. Aber hier? Das ist das 1984er Gedankenverbrechen. Deldenk.

    www.stefansenf.de
    Ich moderiere in grün, der Rest ist nur meine Meinung ;)
    Ricoh Theta V | Pentax KP, 10-17, 18-300, 15, 21, 35, 55, 70 und Lensbaby | Samsung NX1000 und NX300 mit 16, 16-50, 20-50 und Altglas

  • Nachdem wahrscheinlich alle in der letzten Woche gesehen haben, wie zwei Angestellte in Christchurch in einem Büro zur Sache (und fremd) gehen, ist der Wortlaut "in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" schon bemerkenswert. Besonders geschützt war das Büro ja nun nicht. Aber dennoch war's nicht die feine Art, sowas publik zu machen ... allerdings ist die Versuchung natürlich groß, weil man ja Freude daran hat, die Reaktionen und Kommentare anderer Erdenbürger zu lesen.


    Zitat von "floopy"

    Aries


    Klingt mit dem s ein wenig nach Karies ... :ugly:

  • Zitat von "RitterRunkel"

    Nachdem wahrscheinlich alle in der letzten Woche gesehen haben, wie zwei Angestellte in Christchurch in einem Büro zur Sache (und fremd) gehen,


    Danke für den Hinweis, das wäre ja fast an mir vorbei gegangen.
    Nach einem Bericht, den jetzt auf Grund des Hinweises gesehen habe, hieß es die Beiden hätten in der Bar auf der anderen Straßenseite solches Aufsehen erregt, dass dort sogar die Band aufgehört hat zu spielen :roll: .
    Es war also quasi ein öffentliches Ereignis...

    Von mir eingestellte Bilder dürfen bearbeitet und bei dft gezeigt werden.

  • In Österreich gab es schon 2013 ein Urteil, dass das bloße ungefragte Fotografieren von Personen gesetzeswidrig ist (klick)...


    Ich persönlich sehe das ganze irgendwie ambivalent.


    Auf der einen Seite bin ich natürlich dafür, dass Persönlichkeitsrechte geschützt werden. Auf der anderen Seite, begibt man sich unter Umständen als Fotograf unbeabsichtigt bei manchen Fotos in gefährliches Fahrwasser...