Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage bezüglich der „Verhaltensregeln in einem Naturschutzgebiet“. Um ansprechende Fotos zu bekommen, begibt sich der Fotograf/in zum „Objekt der Begierde“. Wenn sich aber die Motive in einem Naturschutzgebiet befinden, das laut „Beschilderung“ (am Boden liegend und kaum lesbar ) gar nicht betreten werden darf, aber durch Wald- und Wiesenwege für die umliegenden Bauern/Jäger voll zugänglich sind und, durch viele Reifenspuren eindeutig belegt, scheinbar auch häufig benutzt werden, wie sieht es dann so aus mit der Hemmschwelle, diese Gebiete zu betreten? Mit dem Auto natürlich nicht, da braucht ja nur ein Beobachter das Kennzeichen zu notieren und schon ist Ärger vorprogrammiert. Aber zu Fuß? Ein Naturliebhaber mit der Intention, scheue und nicht alltägliche Tiere abzulichten, wird sich kaum wie die „Axt im Walde“ benehmen und die Tiere aufschrecken und verscheuchen, sondern hat eher das Gegenteil im Sinn, diese in ihrer normalen Umgebung und bei natürlichen Verhaltensweisen zu studieren.
Wie seht Ihr das? Die unter Euch, die Klasse-Fotos von nicht alltäglichen und scheuen Tieren einstellen, die werden ja wohl kaum alle "im Stadtpark ein Shooting abgehalten haben“?!
Ich habe diese Frage schon mal in einem Nachbarforum gestellt (in 2 Tagen ca. 100 Hits), aber keiner hat geantwortet. Ist die Frage zu banal oder zu heikel oder was?
Hier noch ein Ergebnis meiner letzten Wanderung „im ländlichen Gebiet“ : Kormorane auf einem Baum inmitten eines Sees, geschätzte Entfernung ca. 85m, etwa 40% Ausschnitt. 400mm BW leider etwas knapp bemessen, Freihand und mit morastigen Hosenbeinen. Näher heran ging nicht, ein Boot stand nicht zur Verfügung
Francky