Lese gerade, dass dieser unsägliche Streit um die Urheberrechte des Affen-Selfie beigelegt wurde. Leider außergerichtlich mit einem Vergleich, aber es ist vorbei. Link zum Beitrag hier. Durch diesen Vergleich ist aber die eigentliche Kernfrage weiter offen. Man kann nur hoffen, dass so ein kurioser Streit nicht wieder aufkommt.
Das Urheberrecht
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... Durch diesen Vergleich ist aber die eigentliche Kernfrage weiter offen ...
Muß auch so sein denn damit ein Tier Urheber sein kann wäre zunächst der rechtliche Status
von Tieren zu klären und zu ändern. Das ist ja kein Urheberrechtsthema in dem Sinn wie wir es
verstehen.Schön daß bei dem Vergleich für die Makaken trotzdem was rausgesprungen ist!
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... wäre zunächst der rechtliche Status
von Tieren zu klären und zu ändern.Was auch der eigentliche Hintergrund und Sinn von Peta in diesem Falle war.
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wusste hier niemand, dass ein Tier im rechtlichen Sinne eine Sache ist und auch so behandelt wird ??
Fragt der Martin
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oh Gott, hat die Welt Probleme!!!!!!!!!!!!!!!
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oh Gott, hat die Welt Probleme!!!!!!!!!!!!!!!
@Lothar,
leider stößt man irgendwann mit diesen Problemen zusammen.
Gruß Martin, der deshalb keine Menschen fotografiert.
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wusste hier niemand, dass ein Tier im rechtlichen Sinne eine Sache ist und auch so behandelt wird ??
Diese Aussage trifft auf das deutsche Recht zu, aber wie sieht es in den USA aus? Ich weiß das nicht. Mich würde bei diesem komischen Recht der USA nicht wundern, wenn´s dort nicht so einfach gelagert ist. Nicht umsonst hat Peta diesen Prozess in den USA geführt.
Wenn man schon für die kuriosesten eigenen Dämlichkeiten trotzdem Schadensersatz bekommt, traue ich denen alles zu.
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das kannst du auch, wenn die so einen Präsidenten wählen. Es heißt nicht umsonst das Land der unbegrenzten Möglichkeiten(Dummheiten).
Gruß Martin
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Mag ja sein, dass PETA grundsätzlich gute Absichten mit der Klage hatte, man muss aber auch immer beide Seiten sehen. Der Fotograf hat ein glückliches Bild gemacht und dieses veröffentlicht - was vermutlich jeder hier gemacht hätte. Darauf wird er mit einer Anklage konfrontiert, die nicht nur die Einnahmen aus der Veröffentlichung beansprucht, sondern durch die damit verbundenen Gerichtskosten seine Existenz und die seiner Familie angreift.
Idealismus schön und gut - in dem Fall ging mir das aber gefühlt ein Stück zu weit.
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Vor allem mit dem Blick darauf wieviele tausende von Tieren Peta jährlich tötet.
Der Verein ist für mich mehr als faul. -
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Ich habe gestern einen Schatz gefunden. Eine Dose voller alter Familienfotos. Urheberschaft zumeist unbekannt...
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Dann kann er ja im Gegenzug auch gleich die Fotografin verklagen bezüglich "Recht am eigenen Bild", sie hat das Foto ja scheinbar veröffentlicht und an Zeitungen weitergegeben.
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Eine Dose voller alter Familienfotos. Urheberschaft zumeist unbekannt...
Diese Frage habe / hatte ich teilweise "Bananenkistenweise".
Ein Problem würde sich doch eventuell nur bei der Verwendung im Rahmen von Publikationen ergeben, bzw. wenn kommerzielle Interessen verfolgt werden. Ich glaube rein formell besteht das Urheberrecht bis zu 75 Jahre (??) nach Ableben des Fotografen weiter.
Im Sinne einer korrekt geführten Recherche bzw. Quellenangabe sollten im Rahmen einer Publikation sowieso alle bekannten Daten zum Bild, zumindest soweit bekannt (!) mit angeben werden, und dann würde ich mir in keinem Falle ein schlechtes Gewissen machen...
Was unbekannt ist, ist halt unbekannt, nur würde ich es dann dazuschreiben. Das machen auch Professoren mit ellenlangen Publikationslisten so ...
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@le spationaute: Bist oder Deine Frau nicht im Zweifel Erbe des Urhebers?
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Offensichtlich hat diese Posse um den Affen jetzt doch ein Ende gefunden
Urteil zu Affen-Selfie: Kein Recht am eigenen Bild | tagesschau.de
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Offensichtlich hat diese Posse um den Affen jetzt doch ein Ende gefunden
Urteil zu Affen-Selfie: Kein Recht am eigenen Bild | tagesschau.de
...Bin ja mal gespannt, wie der Fotograf jetzt entschädigt wird. Pleite ist er ja immerhin... .
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Ehrlich gesagt freue ich mich, dass Peta das Verfahren verloren hat und auch noch eine Rüge des Gerichts ob der Motive für die Klage bekommen hat. Ich begrüße zwar, dass sich Menschen und Organisationen für den Tierschutz einsetzen, aber Peta ist mir dabei zu fundamentalistisch. Wenn denen die Rechte von Naruto tatsächlich so viel bedeuten und sie die Rechte der Tiere denen der Menschen absolut gleichstellen, hätten sie - wie bei einem vor Gericht vertretenem Menschen üblich - nachweisen müssen, dass der Affe tatsächlich ihr Engagement wünscht. Als Richter hätte ich von denen deswegen auch gleich eine Vertretungsvollmacht angefordert, die - da der Affe ja nicht schreiben kann - durch irgendeine eindeutige Willensbekundung gegenüber dem Gericht hätte dokumentiert werden müssen.
(Natürlich hätte ich als Richter dabei hauptsächlich daran gedacht, dass ich so auf Staatskosten einen Indonesientripp hätte unternehmen können, um die Bekundung des Affen entgegenzunehmen )